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Sind gleichzeitig Pflicht- (sehr niedrig) und freiwillige Beiträge (auf Höchstbetrag auffüllen) möglich?

1 Person fragt sich das

Situation:

  • Als ich 2004 gründete, hab ich aufgehört Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen.
  • Seit 2018 zahle ich freiwillig Höchstbeiträge: einerseits um meine Rente zu erhöhen und um andererseits den Beitrag steuerlich absetzen zu können – auch im Dezember 2023 (abzgl dessen, was die Krankenkasse für mich gezahlt hatte).
  • Da meine Mutter aufgrund schwerer Krankheit Pflegestufe erhielt, die Krankenkasse eine Pflegeperson angeben muss(!) und man mich fragte, wie hoch mein zeitlicher Aufwand sei, führte dies dazu, dass die Krankenkasse Pflichtbeiträge seit ca. Ende Mai 2022 für mich zahlt. Ungefähre Höhe für 2022 sind 600,-€.
  • Letzte Woche erhielt ich einen Bescheid der DRV, der besagt, dass mein Recht zur Zahlung freiwilliger Beiträge seit dem 1.7.2023 erloschen ist, weil ich ja Pflichtbeiträge bezahle.
  • Hab dort angerufen und gesagt, dass mir da ein Schaden in Höhe von mehreren 1000 Euro entsteht, weil die Hälfte meines letztjährigen Beitrags wohl erstattet wird und den ich jetzt nicht mehr woanders für 2023 einzahlen kann, dass ich so meine Rentenhöhe nicht nach oben bringen kann, und dass das doch eigentlich bedeutet, dass ich aufhören soll meine Mutter zu pflegen! Verbunden mit der Frage, ob dies so gewollt ist? Oder ob das stimmt? Oder was ich tun kann!
Dr. Heike Gottschalk
Dr. Heike Gottschalk
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