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Gültigkeit der Befreiung von der RV nach §231 Abs. 5 ?
1 Person fragt sich das
Ich habe eine Befreiung von der RV-Pflicht im Jahre 2000 nach der damaligen Befristung aufgrund vorhandener Altersabsicherung von der BfA erhalten (war damals bis Stichtag 30.06.2000 möglich)
§231 Abs. 5 Befreiung für Selbstständige mit einem Auftraggeber.
In der Befreiung steht: "Die Befreiung erstreckt sich auf die derzeit ausgeübte und alle zukünftigen selbständigen Tätigkeiten mit einem Auftraggeber."
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das dann tatsächlich für alle Zukunft gilt ?
Die Frage stellt sich, da ich zwischendurch eine GmbH hatte und jetzt wieder als Freiberufler tätig bin (ebenso für den gleichen Auftraggeber ) , und ich mit dem Gedanken spiele noch ein paar Jahre freiwillig in die RV einzuzahlen. Möchte da aber keine schlafenden Hunde wecken - bei dem Antrag zur freiwilligen Versicherung werden Angaben verlangt, die stark in diese Richtung zielen.