Nein. Das passt aus dem Grund nicht, weil man die 3 Monate für den Liquiditätsengpass in einem gewissen Rahmen selbst wählen konnte. Konkret hieß es seinerzeit, es gelten die 3 Monate, die nach der Antragstellung folgen. Wenn ich also im April 2020 beantragt habe, ist mein gewählter Zeitraum Mai bis Juli und eben nicht Mitte März bis Mitte Juni entsprechend den Monaten, die das Regierungspräsidium mir online zum Ausfüllen „anbietet“. Die Zeiträume entscheiden im Ergebnis über eine komplette Rückzahlung oder ob ich die Soforthilfe behalten kann. Es ist aber auch völlig klar, warum das so gemacht wird: durch die zwangsweise Festlegung auf Mitte März als Beginn des 3-Monats-Zeitraum ergibt sich für die meisten eine Rückzahlungsforderung. Die Möglichkeit in den damaligen Bedingungen, den Zeitraum frei wählen zu können wird somit ausgehebelt. Das ist m. E. nicht zulässig.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden