solange Sie keinen (übermäßigen) Kundenverkehr haben, den Keller nicht als Lagerraum verwenden, wenn Sie nicht ebay-Händler, sprich, wenn Sie Kopfarbeiter sind, dann geht das Ihrer Vermieterin auch wenig an und Sie müssen das nicht "melden". Warum dann schlafende Hunde wecken bzw. eine schlafende Hündin?
Grüße,
Markus Hübner
Ich arbeite seit kurzem als Selbstständige von zuhause aus – kann meine Vermieterin das verbieten?
2 Personen fragen sich das
Ich würde sie gerne der guten Ordnung halber informieren, möchte aber kein Risiko eingehen.