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Ich arbeite seit kurzem als Selbstständige von zuhause aus – kann meine Vermieterin das verbieten?

2 Personen fragen sich das

Ich würde sie gerne der guten Ordnung halber informieren, möchte aber kein Risiko eingehen.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

solange Sie keinen (übermäßigen) Kundenverkehr haben, den Keller nicht als Lagerraum verwenden, wenn Sie nicht ebay-Händler, sprich, wenn Sie Kopfarbeiter sind, dann geht das Ihrer Vermieterin auch wenig an und Sie müssen das nicht "melden". Warum dann schlafende Hunde wecken bzw. eine schlafende Hündin?

Grüße,
Markus Hübner

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