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Ich benutze meinen ursprünglich privaten Pkw immer mehr auch beruflich: Wie kann ich das steuerlich geltend machen?

3 Personen fragen sich das

Als Trainerin haben ich nach der Gründung in den letzten zwei Jahren viele Online-Seminare gegeben. Die Kunden beauftragen jetzt aber verstärkt Präsenzseminare, entsprechend viel bin ich dieses Jahr unterwegs, gut die Hälfte der 20.000 Kilometer, die ich dieses Jahr fahren werden, sind beruflich bedingt. Ansonsten nutze ich das Auto für private Besorgungen, Ausflüge und Urlaubsreisen.

Wie kann ich den betrieblichen Anteil steuerlich geltend machen?

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2 Antworten

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Bei einem älteren Auto, das man schon hat, ist es sinnvoll, die km-Pauschale von 0,30 € je gefahrenem km anzuwenden. Da ist es auch sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn du so viel geschäftlich fährst. Dann gibt es keine Diskussionen mit dem Finanzamt. Gibts auch elektronisch, kostet aber im Jahr ca. 200 € bei den Anbietern, die ich kenne.

Wenn du mal ein neues Auto kaufst und außerdem vorsteuerabzugsberechtigt sein solltest, ist es bei so viel gefahrenen km sicher sinnvoll, das als Firmenauto anzusetzen, und zwar vom Kauf ab. Dann bekommst du zuerst mal die MwSt. zurück. Du musst zwar dann den Privatanteil pauschal versteuern, aber wenn man wenig verdient, muss man ja auch wenig versteuern. Dann musst du Rechnungen und Tankquittungen sammeln und diese entsprechend bei der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchen.

Bei einem gebrauchten "neuen Auto", und / oder wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist meistens die 30 ct Regel besser.

Christian Scheid
Christian Scheid
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Akzeptierte Antwort

Es besteht die Möglichkeit je gefahrenen Kilometer € 0,30 als Betriebsausgabe abzusetzen. Hierfür sind Aufzeichnungen zu den Fahrten sinnvoll. Dies empfiehlt sich in der Regel bei älteren Fahrzeugen.

Man könnte den PKW auch in das Betriebsvermögen einlegen. Man könnte dann alle Kosten steuerlich geltend machen und das Kfz auch abschreiben. Nachteil: Man muss die Privatnutzung versteuern. Wird das Kfz verkauft muss dann auch der Verkaufspreis versteuert werden.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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