Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Darf ich trotzdem in die Künstlersozialkasse?

1 Person fragt sich das

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob ich das Gewerbe überhaupt hätte anmelden müssen. Da ich aber ohnehin keine Gewerbesteuer zahlen muss, dachte ich das wäre der Weg des geringsten Widerstands. Nun bin ich mir aber unsicher.

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Soweit ich weiß, wird nirgends abgefragt, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Es ist für die KSK irrelevant.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Es ist sehr schwer geworden, Mitglied der KSK zu werden. Von daher kann deine Gewerbeanmeldung schon eine unüberwindbare Hürde sein.
Grundsätzlich gilt: Kunst ist KEIN Gewerbe! Ich weiß also gar nicht, wie du das bei deiner Anmeldung formuliert hast, die hätte gar nicht angenommen werden dürfen. Eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit meldet man nur beim Finanzamt an. Denn außer der Frage, ob du noch in die KSK kommst, gibt es beim Gewerbe noch die Pflichtmitgliedschaft in HWK oder IHK und wenn die HWK für dich zuständig ist, dann kostet es auf jeden Fall Beitrag.

Ich würde an deiner Stelle erstmal klären, ob du überhaupt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK erfüllst. Falls ja, dann das Gewerbe wieder abmelden und dann, wie gesagt, beim Finanzamt als Künstler anmelden. Und wenn du die Voraussetzungen NOCH nicht erfüllst, aber zuversichtlich bist, dass das irgendwann der Fall sein wird, dann mach es auch so. Dann bist du eben Künstler, zahlst aber normal deine Krankenkassenbeiträge wie jeder andere Selbständige.

Grundsätzlich muss man sich vor so einem wichtigen Schritt wie der beruflichen Selbständigkeit einfach umfassend informieren, bevor man irgendwas anmeldet oder so. Ein Fehler kann einem viele Probleme verschaffen und viel Geld kosten. Es gibt so viel Literatur und so viele Informationsmöglichkeiten.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Nein, du hättest kein Gewerbe anmelden müssen. Solange dass ein künstlerisches Gewerbe ist, spricht aber nichts gegen eine Mitgliedschaft. Aber hey, mensch kann die KSK auch fragen. Am schnellsten per Mail.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #