Die Umsatzsteuer deiner Einzelunternehmen wird zusammengefasst, da du als Person zur Umsatzsteuer veranlagt wirst. Bei der Umsatzsteuer kommt es nicht auf die Einkunftsart an. Die GbR ist gesondert zu beurteilen, da hier noch mindestens ein Gesellschafter dabei ist.
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Ich habe zwei Einzelunternehmen und eine GbR mit jeweils zwischen 15.000 und 20.000 Euro Jahresumsatz. Kann ich für alle drei die Kleinunternehmerregelung nutzen?
2 Personen fragen sich das
Für die Einzelunternehmen erstelle ich auf Empfehlung einer Steuerberaterin getrennte Einnahme-Überschuss-Rechnungen, um freiberufliche und gewerbliche Einnahmen zu trennen. Da ich bei allen drei Firmen private Kunden bediene, wäre die Kleinunternehmerregelung für diese natürlich erfreulich –und für mich auch, weil ich mir den Steuervorteil dann mit den Kunden "teilen" könnte.