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Bei welcher Behörde kann der Antrag zur USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 a), bb) UStG in Schleswig-Holstein gestellt?
Es geht inhaltlich um Umsätze, die ich für Bildungseinrichtungen erbringe und bezieht sich auf die Neuregelungen des JStG 24, gültig ab 2025. In NRW sind die Bezirksregierungen dafür zuständig. Welche Behörde ist in Schleswig-Holstein dafür zuständig? Vielen Dank für eine Antwort.
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Eine schnelle Suche auf www.schleswig-holstein.de ergab folgenden Link. Dort steht zwar, das sei für den Kulturbereich, aber dasselbe Ministerium ist auch für die berufliche Fortbildung zuständig. https://www.schleswig-holstein.
Was geschieht nach einem Umzug als Einzel Gewerbetreibender mit dem Status und der UST ID?
Liebes Forum, ich bin seit fast 20 Jahren am selben Ort (einer kleinen Gemeinde mit ca. 1.500 EW) als Gewerbetreibender angemeldet, da das zuständige FA einen Freiberufler Status nicht anerkannt hat (was auch nicht das Problem ist). Ich bin Soloselbständiger in der IT und arbeite primär von zu […]
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Hallo Jörg, da ich das gerade hinter mir habe: Frage 1: Dem alten Finanzamt die neue Adresse schriftlich mitteilen, per Fax oder E-Mail. Damit giltst Du beim neuen Finanzamt nicht als neu, sondern das neue Finanzamt erhält die "Akte" vom alten Finanzamt. Das neue Finanzamt schickt dann einen Brief […]
Was muss ich als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung bei der Rechnungsstellung beachten?
Bei der Akquise weise ich auf die Umsatzsteuerbefreiung hin. In der Rechnung dann einfach keine Umsatzsteuer angeben? Netto- gleich Bruttobetrag?
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Rechtlich verbindlich kann Dir das ein Steuerberater/in oder das Finanzamt sagen. Aus meiner Erfahrung als Selbständiger kann ich sagen (nicht rechtsverbindlich): Wenn Du ein/e umsatzsteuerbefreite/r Kleinunternehmer*in (Kleinunternehmerregelung § 19 USTG) bist, weist Du in Deinen Rechnungen […]
Ich habe zwei Einzelunternehmen und eine GbR mit jeweils zwischen 15.000 und 20.000 Euro Jahresumsatz. Kann ich für alle drei die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Für die Einzelunternehmen erstelle ich auf Empfehlung einer Steuerberaterin getrennte Einnahme-Überschuss-Rechnungen, um freiberufliche und gewerbliche Einnahmen zu trennen. Da ich bei allen drei Firmen private Kunden bediene, wäre die Kleinunternehmerregelung für diese natürlich erfreulich – und […]
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Deine Umsätze als Einzelunternehmer/in werden trotz der unterschiedlichen Einnahme-Überschussrechnungen, mit denen du sie erklärst, zusammen der Betragsgrenze von 22.000 Euro gegenübergestellt, überschreiten diese also. Nach meinem Verständnis verlierst du nach erstmaliger Überschreitung der […]