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Umsatzsteuersätze bei künstlerischen Arbeiten

1 Person fragt sich das

Gibt es hier jemanden, der spezialisiert ist auf Fragen der Umsatzsteuer bei künstlerischen Arbeiten?
Bei Kunst am Bau wird die Lieferung und Anbringung von festinstallierten Bildwerken mit 19% besteuert, wenn das Bildwerk abnehmbar ist, beträgt der Umsatzsteuersatz 7%.
Künstlerische Fotografie, Lichtkunst und Serigraphien haben einen Umsatzsteuersatz von 19%, Malerei und Bildhauerei hingegen nur 7%.
Ich frage für meinen Verband, wir würden gerne eine Vorlage erarbeiten, um eine Einheitlichkeit zu erzielen.

Martina Mettner
Martina Mettner
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Diese Frage ist schwer pauschal zu beantworten. Ein Kriterium für 7% ist z. B. die Übertragung der Urheberrechte. Weiterhin muss es sich um eine künstlerische Leistung handeln. Um hier eine rechtsverbindliche Zusammenstellung zu erarbeiten, würde ich einen Steuerberater hinzu ziehen.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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