Eine GbR könnte sogar in beiden genannten Fällen entstehen, nur ist sie in einem Fall eine Außen-GbR (gemeinsamer Auftritt gegenüber dem Auftraggeber) und im anderen Fall eine Innen-GbR (nur Freiberufler A tritt gegenüber dem Auftraggeber auf, die GbR ist somit nach außen nicht sichtbar). Ein wichtiger Nachteil: Nur noch die Ausgaben der GbR, nicht aber weitere Kosten der Freiberufler im Zusammenhang mit anderen Aufträgen, können beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Außerdem haften nun alle Teilnehmer der GbR gemeinsam für alle Forderungen an die GbR.
Sauberer wäre wahrscheinlich die Wahl, dass alle beteiligten Freiberufler getrennte Rechnungen an den Auftraggeber stellen.
Freiberufliche Kooperation mit gemeinsamer Rechnung an Auftraggeber (ohne Doppelbesteuerung) möglich?
1 Person fragt sich das
Konkret, wie kann man bei einem größeren Projekt, wo mehrere Freiberufler daran arbeiten, steuerlich optimiert eine gemeinsame Rechnung an den Auftraggeber stellen?
Oder geht es nur über den Weg, dass Freiberufler A die Rechnung an den Auftraggeber stellt und Freiberufler B dann eine Rechnung an Freiberufler A schreibt ? Was wäre wenn beide Freiberufler 1 gemeinsame Rechnung erstellen, tritt dann sofort eine GbR in Kraft?
Vielen Dank.