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Sprung Kleinunternehmen zu Regelunternehmen

1 Person fragt sich das

Liebe Community,

ich versuche zu ermitteln, ob sich für mich der Sprung von Kleinunternehmerin (nicht umsatzsteuerpflichtig) auf Regelunternehmerin (umsatzsteuerpflichtig) lohnt. Sowohl Steuerberaterin als auch die IHK sagten mir, dass ich mir um die Umsatzsteuer "keine Gedanken machen" müsse, da sie nur ein "durchlaufender Posten" bzw. eine "Märchensteuer" sei. Nun frage ich mich, ob das in jedem Fall so stimmt oder ob das je nach Konstellation falsch gedacht wird ... ? Und wie muss ich konkret rechnen?

Als Kleinunternehmerin kann ich ja meine Einnahmen vs. Ausgaben rechnen, um den Gewinn zu ermitteln. Wenn ich nun wissen will, ob sich der Sprung zur Regelunternehmerin lohnt, bleibt mir ja nichts anderes übrig, als meine bisherigen Einnahmen/Ausgaben als Grundlage für dieses Zukunftsszenario zu nutzen und grob draufzuschlagen, was durch potenzielle Aufträge hinzukommen könnte. Schlage ich dann für die Umsatzsteuerpflicht einfach 19 % auf diese erhofften Einnahmen drauf und ziehe bei den Ausgaben 19 % wieder ab? Das kann doch so nicht funktionieren ... was verstehe ich hier falsch und wie muss ich kalkulieren?

Liebe Grüße, Anna

---- Update ----

Danke für eure Antworten. Ich versuchs mal anders: Mir geht es nicht um Außenwirkung oder Prinzipien, sondern darum, wie ich konkret kalkulieren muss (siehe oben). Davon abgesehen habe ich bisher nicht die Erfahrung gemacht, dass es ein "Imageproblem" ist, wenn man als Kleinunternehmerin anfängt. Die Aussage "Wer bitte beauftragt, je nach Branche, ausgenommen die per se nicht umsatzsteuerpflichtigen Berufe wie Physiotherapeuten, Apotheker etc, einen ausdrücklichen Kleinunternehmer?" kann ich daher so nicht bestätigen und auch nicht nachvollziehen. Aber egal, vielleicht sind manche Branchen hier noch auf ein gewisses Statusdenken angewiesen.

Also, Beispielrechnung 1:
Ich schlage 19 % MwSt auf das Honorar von (Beispiel) 100 € drauf, die ich Kunden X in Rechnung stelle. Diese 19 € führe ich als Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, habe also wieder 100 €. Gleichzeitig kaufe ich eine Software für 600 € (Beispiel), in denen 114 € MwSt. enthalten ist (19 %), die ich als Vorsteuer geltend machen kann. Rechne ich jetzt 19 € abgeführte Umsatzsteuer minus 114 € gezahlte Vorsteuer = -95 €, die ich zurückbekomme?

Beispielrechnung 2:
Ich schlage 19 % MwSt auf das Honorar von (Beispiel) 2400 € drauf, die ich Kunden Y in Rechnung stelle. Diese 456 € führe ich als Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, habe also wieder 2400 €. Gleichzeitig habe ich Büromaterial für 120 € gekauft und hatte Ausgaben für ein Firmenauto in Höhe von 500 €, in denen jeweils 19 % MwSt. enthalten sind, die ich als Vorsteuer geltend machen kann. Rechne ich jetzt 456 € abgeführte Umsatzsteuer minus 117,80 € (22,80 € + 95 €) gezahlte Vorsteuer = 338,20 €, die ich nachzahlen muss?

Verstehe ich das so richtig oder mache ich einen Denkfehler?

Liebe Grüße und danke
Anna

Anna Kiefer
Anna Kiefer
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4 Antworten

Akzeptierte Antwort

Die Umsatzsteuer ist nur ein "durchlaufender Posten", wenn man mit Unternehmen abrechnet. Dann schlägt man die MwSt. auf die vereinbarten Preise auf, und das Unternehmen, das Kunde ist, verrechnet sie beim Vorsteuerabzug.

Bei Privatkunden ist das anders:

- Entweder schlägt man die MwSt. auf die Preise und verteuert die Leistung um 19%, was bedeuten kann, dass man Kunden verliert oder sie die Aufträge verkleinern;

- oder man belässt die gleichen Endpreise, die nun inklusive statt exklusive Mehrwertsteuer gelten, verliert aber an Einnahmen, da ca. 16% davon nun an den Staat weiter gereicht werden müssen. Die eigenen Einnahmen sinken auf ca. 84% (100 geteilt durch 119) des Vorniveaus.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann sich lohnen, wenn man viel einkauft oder investiert und dabei viel Mehrwertsteuer zahlt, die man wieder herein holen möchte.

Hat man aber wenige mehrwertsteuerpflichtige Ausgaben, dann ist es wohl besser, die Kleinunternehmerregelung solange wie möglich aufrecht zu erhalten.

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Hallo Anna,

deine Rechen-Beispiele sind prinzipiell korrekt.
Letztlich wird das aber in einem Monat, Quartal oder Jahr zusammengefasst (den Interval entscheidet das Finanzamt).

Du schlägst auf jede Rechnung 19% USt auf. Das ist dann Summe X für den jeweiligen Zeitraum.
Wenn Du Dinge für deine geschäftliche Tätigkeit anschaffst dann ist darin eine Summe Y an MwSt. enthalten.
Prinzipiell zahlst Du dem Finanzamt dann die Differenz X-Y. Und ja, wenn dieser Betrag negativ ist erhältst Du die Differenz vom Finanzamt zurück.

Soweit das Grundprinzip. Jetzt gibt es Ausnahmen, Feinheiten und Abweichungen bei beiden Punkten. Also dem berechnen von USt. sowie dem sog. "ziehen der Vorsteuer":

  • Steuersätze beachten
  • ReverseCharge in der EU
  • wann / zu welchem Anteil darfst du die Vorsteuer ziehen

Lass Dich hierzu von einem Steuerberater beraten, lass Dir die Grundlagen erklären und was Du beachten musst.
Nutze eine eingängige (Online-)Buchhaltungssoftware die für dich mitdenkt und die notwendigen Meldungen vornimmt.

Beste Grüße
Ludwig

P.S. habe mir erlaubt deine Folge-Anmerkung in deine ursprüngliche Frage zu bewegen.

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Christian hat es doch schon auf den Punkt gebracht: Wenn Du die Absicht hast, von der selbstständigen Tätigkeit zu leben, wird das als Kleinunternehmer in absehbarer Zeit nicht funktionieren, weil keinerlei Preiserhöhungen mehr möglich sind und Du ständig aufpassen musst, unter dem minimalen Umsatz zu bleiben. Sobald auch Kunden im Ausland (auch EU!) bedient werden sollen oder Du aus dem Ausland (auch EU!) irgendetwas für Dein Geschäft einkaufst, kommst Du sowieso nicht um Gedanken zur Umsatzsteuer herum, auch nicht als Kleinunternehmer.
Wenn der Wechsel also sowieso erfolgen muss, DAMIT Du davon leben kannst, dann mach es lieber früher als später.

Nora Richter
Nora Richter
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Es ist mE kaum Vorteil zu erkennen, nicht zur Umsatzsteuer zu optieren bzw das durch Kleinumsatz zu begrenzen, wenn man nicht auslaufend zum Altersübergang es langsam eindämmern lassen will. Der Imagenachteil als „keine Umsatzsteuer, da steuerlicher Kleinunternehmer“ in der Rechnung als Pflichtangabe, dürfte kaum zu unterschätzen sein. Wer bitte beauftragt, je nach Branche, ausgenommen die per se nicht umsatzsteuerpflichtigen Berufe wie Physiotherapeuten, Apotheker etc, einen ausdrücklichen Kleinunternehmer? Mag es geben, auch teils öfters, je nach Branche, dürfte aber recht kritisch in der Außenwirkung sein.

Iris Schuback
Iris Schuback
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