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Private Solaranlage - Gewerbe/Freiberufliche Tätigkeit

1 Person fragt sich das

Hallo,

der Staat hat den Betrieb einer privaten Solaranlage vereinfacht - wie es scheint, aber nur für Angestellte im "Angestelltenland Deutschland".

Ich kann leider nicht herausfinden, ob meine berufliche Tätigkeit (umsatzsteuerpflichtig, Vorsteuerabzug) als Einzelunternehmerin (keine Kapital- oder Personengesellschaft) tatsächlich die umsatzsteuerliche Vereinfachung des produzierten Stroms "vernichtet". Das Haus ist im Privatvermögen, kein Betriebsvermögen.

Beispiel:

  • Einspeisevergütung 0,07 € / Kilowattstunde
  • selbst verbrauchter Strom bleibt nach neuer Gesetzeslage umsatzsteuerfrei, d.h. auf einen Marktpreis von z.B. 0,35 € / Kilowattstunde zahlt man als privater Betreiber bis 15 kWP Anlagengröße keine Umsatzsteuer (wie bisher)

Wenn ich das machen würde als Selbstständige:

  • Einspeisevergütung 0,07 € / Kilowattstunde
  • Umsatzsteuer 19% auf selbstverbrauchten Strom = 0,0665 € / Kilowattstunde

Da ich davon ausgehe, dass wir ca. 60% unseres Strombedarfes über die PV-Anlage decken (Wärmepumpe), würde ich als - je nach zugrundegelegtem Strompreis - die Einspeisevergütung auffressen oder ggf. sogar mehr Umsatzsteuer zahlen als ich über selbst produzierten Strom als Einspeisevergütung erhalte.

Finde ich irgendwie unfair - nun verschenke ich meinen Strom quasi und verzichte auf die Einspeisevergütung, um zumindest den Adminaufwand einzusparen, für den ich keinen Gegenwert erhalte.

Gibt es dazu ggf. Erfahrungen oder einen anderen Wissenstand ? Möchte Herr Habeck Strom von Selbstständigen nicht fördern:) ?

Vielen Dank & Grüße
Stephanie

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hi - danke für den Kommentar, Christian.
Ich glaube aber nicht, dass ich einen Denkfehler habe bzw. genau das würde ich gerne eruieren. Die Befreiung der Umsatzsteuer für eigenverbrauchten Strom aus der Solaranlage gilt für den Betreiber der Anlage - aber nur, wenn dieser nicht eh umsatzsteuerpflichtig ist (was ich als soloselbstständige Einzelunternehmerin bin). Es gibt keine Trennung zwischen der "Privatperson Stephanie" und der "Soloselbstständigen Stephanie"... M.E. funktioniert die Erleichterung nur für "echte" Privatpersonen. Leider gibt es keine Möglichkeit, das in den einschlägigen Veröffentlichungen zu ermitteln und Steuerberater sind häufig nicht im Thema.
Ob sich die Solaranlage überhaupt rechnet, steht auf einem anderen Blatt und hängt sehr stark von Invest, Verbrauch und persönlichem Profil ab. Wir haben sie fast komplett selbst gebaut und damit bei der Investitionssumme schon Pluspunkte:)

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