Rechtlich verbindlich kann Dir das ein Steuerberater/in oder das Finanzamt sagen.
Aus meiner Erfahrung als Selbständiger kann ich sagen (nicht rechtsverbindlich): Wenn Du ein/e umsatzsteuerbefreite/r Kleinunternehmer*in (Kleinunternehmerregelung § 19 USTG) bist, weist Du in Deinen Rechnungen keinen Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag aus. Du musst aber in der Rechnung einen Hinweis geben, dass eine USt-Befreiung vorliegt. Das könnte so aussehen: Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
I
Was muss ich als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung bei der Rechnungsstellung beachten?
1 Person fragt sich das
Bei der Akquise weise ich auf die Umsatzsteuerbefreiung hin.
In der Rechnung dann einfach keine Umsatzsteuer angeben? Netto- gleich Bruttobetrag?