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Was muss ich als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung bei der Rechnungsstellung beachten?

1 Person fragt sich das

Bei der Akquise weise ich auf die Umsatzsteuerbefreiung hin.

In der Rechnung dann einfach keine Umsatzsteuer angeben? Netto- gleich Bruttobetrag?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Rechtlich verbindlich kann Dir das ein Steuerberater/in oder das Finanzamt sagen.

Aus meiner Erfahrung als Selbständiger kann ich sagen (nicht rechtsverbindlich): Wenn Du ein/e umsatzsteuerbefreite/r Kleinunternehmer*in (Kleinunternehmerregelung § 19 USTG) bist, weist Du in Deinen Rechnungen keinen Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag aus. Du musst aber in der Rechnung einen Hinweis geben, dass eine USt-Befreiung vorliegt. Das könnte so aussehen: Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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