Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Was geschieht nach einem Umzug als Einzel Gewerbetreibender mit dem Status und der UST ID?

1 Person fragt sich das

Liebes Forum,

ich bin seit fast 20 Jahren am selben Ort (einer kleinen Gemeinde mit ca. 1.500 EW) als Gewerbetreibender angemeldet, da das zuständige FA einen Freiberufler Status nicht anerkannt hat (was auch nicht das Problem ist). Ich bin Soloselbständiger in der IT und arbeite primär von zu Hause im eigenen Büro.

Da ich nun kurz- bis mittelfristig umziehen muss stellen sich mehrere Fragen:

Wenn ich umziehe muss ich ja das Gewerbe in der neuen Gemeinde neu anmelden.

Frage 1:
Gilt man dann wie ganz am Anfang beim Finanzamt als "Neu" Anmeldung, obwohl man schon Jahrzehnte dabei ist?
(Hier stellt sich auch die Frage ob das einen Unterschied macht, ob man das zuständige Finanzamt wechselt, weil z.B. evtl. neuer Landkreis).

Frage 2:
Was passiert mit der UST ID? Muss ich die neu beantragen?

Vielen Dank für Eure Antworten :-)

Jörg Kunz
Jörg Kunz
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Jörg,
da ich das gerade hinter mir habe:

Frage 1: Dem alten Finanzamt die neue Adresse schriftlich mitteilen, per Fax oder E-Mail. Damit giltst Du beim neuen Finanzamt nicht als neu, sondern das neue Finanzamt erhält die "Akte" vom alten Finanzamt. Das neue Finanzamt schickt dann einen Brief mit der neuen Steuernummer. Bis zu diesem Brief gibst Du die UStVA und Erklärungen weiter beim alten Finanzamt ab, ab dem Brief mit der neuen Steuernummer beim neuen Finanzamt. Dann braucht auch kein Fragebogen mehr ausgefüllt zu werden, weil alle Angaben bekannt sind, Du giltst damit nicht als "Neu"-Anmeldung.

Frage 2: An der UStId ändert sich gar nichts, die bleibt gleich. Das Finanzamt teilt die neue Unternehmensanschrift dem Bundesamt nach Saarlouis selbst mit. Du brauchst nichts zu machen.
Gewerbe bei der alten Gemeinde abmelden, Abmeldegrund Umzug in neue Gemeinde (darauf achten, damit kein Fragebogen zur Betriebsaufgabe kommt).
Bei der neuen Gemeinde Gewerbe anmelden.

Da beim Gemeindeamt jeweils der Personalausweis vorgezeigt werden muss, ist es evtl. sinnvoll, zuerst die Wohnsitzummeldung zu machen, damit die neue Anschrift schon im Personalausweis steht.

Nora Richter
Nora Richter
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #