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Kann ich einen Vertrag rückwirkend verschriftlichen?

1 Person fragt sich das

Ich habe einen Vertrag schon vor Jahren mündlich abgeschlossen und damals wurde noch nicht so darauf geachtet, ihn optimal zu gestalten. Jetzt kommt eine Betriebsprüfung und dieser Vertrag soll vorgelegt werden. Kann ich jetzt noch einen neuen oder einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der dann bei der Prüfung vorgelegt wird?

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1 Antwort

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Rückwirkend etwas zu ändern, kann problematisch werden. Manchmal stehen in den Verträgen Punkte drinnen, die im Vorhinein zwar besprochen, aber nie gemacht worden sind.

Wenn du den Zeitpunkt des Vertragsschlusses um zwei Wochen veränderst, wird kaum jemand etwas dagegen sagen können. Aber über Monate oder Jahre rückwirkend etwas zu verändern, würde der Experte nicht empfehlen.
Existiert eine ungünstige Formulierung in deinem Vertrag, kannst du das entsprechend ändern und vermerken. Eine Ergänzung oder Korrektur eines Vertrages ist nichts Unübliches.

Fällt aber ein eher ungünstiger Vertrag in den Zeitraum der Prüfung, musst du “dann erstmal damit leben”. Du solltest also nichts an der Formulierung ändern.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei diesen Fehlern in Angeboten und Verträgen wird der Betriebsprüfer stutzig

Mit Dr. Benno Grunewald

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