Rein pragmatische Antwort:
Dazu am besten 1. den Arbeitsvertrag lesen, ob und welche Regelungen er dazu enthält, dass Du während einer Arbeitsunfähigkeit ein Gewerbe betreibst.
2. Den Vertrag mit Deiner Krankenversicherung lesen, ob und welche Regelungen er dazu enthält, dass Du während einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug ein Gewerbe betreibst.
Wir kennen die Verträge, die Du abgeschlossen hast, nicht. Daher kann Dir hier keiner Absolution erteilen.
Du "darfst" übrigens immer arbeiten, auch wenn Du krank (und/oder krankgeschrieben) bist. Die Konsequenz kann halt sein, dass Du dann kein Krankengeld mehr erhältst oder Dein Arbeitgeber den Vertrag kündigt.
Gruß
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