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Kleingewerbe neben dem Hauptjob

2 Personen fragen sich das

Hallo, ich betreibe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptjob.

Nun falle ich im Hauptjob erstmal ins Krankengeld.

Wie verhält es sich mit dem Kleingewerbe /Onlinehandel?
Darf ich dort weiter arbeiten? Dort fallen tatsächlich nur wenige arbeite an, max 4 Pakete die Woche die ich packen und versenden muss.

Tanja Matzeck
Tanja Matzeck
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Rein pragmatische Antwort:
Dazu am besten 1. den Arbeitsvertrag lesen, ob und welche Regelungen er dazu enthält, dass Du während einer Arbeitsunfähigkeit ein Gewerbe betreibst.
2. Den Vertrag mit Deiner Krankenversicherung lesen, ob und welche Regelungen er dazu enthält, dass Du während einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug ein Gewerbe betreibst.
Wir kennen die Verträge, die Du abgeschlossen hast, nicht. Daher kann Dir hier keiner Absolution erteilen.
Du "darfst" übrigens immer arbeiten, auch wenn Du krank (und/oder krankgeschrieben) bist. Die Konsequenz kann halt sein, dass Du dann kein Krankengeld mehr erhältst oder Dein Arbeitgeber den Vertrag kündigt.
Gruß

Nora Richter
Nora Richter
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