Grundsätzlich können Unterlagen auch gescannt und digital abgelegt werden, erklärt Herr Lourenco. Hier sind vor allem folgende Dinge wichtig: die Unveränderbarkeit, die Datensicherheit und die Prüfbarkeit der digitalen Belege. Hilfreich ist es eine GoBD-konforme Software zu nutzen und die Verfahrensdokumentation nach GoBD zu gestalten. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Können Unterlagen auch gescannt und digital abgelegt?
1 Person fragt sich das
Bei vielen Unterlagen gelten spezielle Aufbewahrungsfristen und Aufbewahrungsvorgänge. Müssen Unterlagen immer analog abgelegt werden?