Ich bin inzwischen mit meiner Recherche auch einen Stück weitergekommen und habe eine gute Lösung gefunden.
Wenn ich der Krankenkasse nachweisen kann, welche Einnahmen ich während der drei Monate meiner Teilzeitbeschäftigung aus der Selbständigkeit hatte, kann dieser Betrag aus meinem Jahresgewinn herausgerechnet werden.
Das bedeutet: Nur die Einnahmen aus den übrigen Monaten würden für die Beitragsberechnung herangezogen. Somit werden nur meine Einnahmen aus 9 Monaten durch 9 Monate geteilt.
Vielen Dank für eure Antworten, Anregungen und Einschätzungen!
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