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Krankenversicherung

1 Person fragt sich das

Ich arbeite seit 29 Jahren als Angestellte in einem Unternehmen, seit Januar 22 bin ich Witwe und führe die Gaststätte neben meinem Angestelltenjob(16 std.Woche) weiter. Nun bin ich rückwirkend von der Krankenkasse als selbstständig eingestuft und gesetzlich freiwillig versichert und mein Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, den Anteil Krankenversicherung zu zahlen. Nun war meine Frage, mein Arbeitgeber spart jetzt monatlich den Anteil Krankenversicherung, kann ich da einen Ausgleich evtl. Urlaub fordern🤔

Beate Ahlemeier
Beate Ahlemeier
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2 Antworten

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Die Frage ist etwas unklar, da einerseits von Selbständigkeit die Rede ist, andererseits von einem Arbeitgeber. Vielleicht bedarf es hier ein paar mehr Details.

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Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich haben ArbeitnehmerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das hat nichts mit einer Gehaltserhöhung zu tun. Sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt müssten hier Krankenkassen Beiträge erfasst sein.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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