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Kurzfristige Beschäftigung neben Selbständigkeit

2 Personen fragen sich das

In welchem Verhältnis muss der Gewinn aus Selbständigkeit und der Brutto Lohn aus kurzfristiger Beschäftigung in einem angestellten Arbeitsverhältnis sein, damit es steuerlich bzw. von der Krankenkasse weiterhin als kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben anerkannt wird?

70 Tage Regel und max 3 Monate am Stück wird eingehalten.

Es handelt sich immer um Veranstaltungsbezogene Verträge/Tätigkeiten von bis zu 5 Tagen am Stück.
Reicht es wenn der Bruttolohn nicht mehr als 50% der Gesamteinnahmen incl. Gewinn aus der Selbständigkeit beträgt?

Vielen Dank für eure Antworten, im Netz finde ich dazu gar nichts.

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