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Minijob für Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

1 Person fragt sich das

Hallo und vorab schonmal vielen Dank für die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen.

Ich habe mich dieses Jahr im Bereich Marketing und Kundenzentrierung selbstständig gemacht und eine große Frage zu meiner Absicherung steht noch aus: In einem Termin mit der Deutschen Rentenversicherung wurde mir geraten, für die nächsten Jahre einen Minijob anzunehmen, damit ich weiterhin Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung bleibe - zumindest solange bis ich einschätzen kann, ob sich meine Selbstständigkeit trägt. Hintergrund sei nicht die Regel-Altersvorsorge, sondern die Erwerbsminderungsrente, für den Fall, dass ich nicht mehr arbeiten kann.

Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren. Ich habe bereits seit vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einem Minijob verdiene ich weit weniger als mit meiner Dienstleistung. Macht es Sinn, dennoch Stunden für einen Minijob zu investieren oder können die Vorteile der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente die Nachteile nicht ausgleichen?

Mir ist bewusst, dass es bei Versicherungen immer viele Aspekte gibt, die mit reinspielen. Dennoch würde mir ein Blick von erfahreneren Selbstständigen helfen. Vielen Dank vorab.
Andrea Mai

Andrea Mai
Andrea Mai
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Der Rat der Deutschen Rentenversicherung ist an sich nicht so verkehrt, zumindest so lange noch ungewiss ist, wie das mit der Selbständigkeit läuft. Nicht zwingend aufgrund der Erwerbsminderungsrente, denn du hast ja eine private Berufsunfähigkeitsversicherung - wobei es hier gilt sich den Tarif, die Absicherungshöhe, Bedingungen, usw. genau anzuschauen (ob du nicht sogar schlechter gestellt bist durch die private Absicherung) - sondern auch aufgrund medizinischer Reha, beruflicher Reha und weiterer Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung.

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Akzeptierte Antwort

Hallo,

also es gibt schon einen Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsminderung. Bei einer Berufsunfähigkeit, kannst du einen bestimmten Beruf/mehrere bestimmte Berufe nicht mehr ausüben. Bei einer Erwerbsminderung ist die Ausübung eines Berufs generell eingeschränkt.

Einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hast du nur, wenn du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast.

Fallst du also nach einigen Jahren feststellen solltest, dass du die Selbständigkeit nicht mehr ausüben möchtest oder nur noch nebenberuflich, wäre durch den Minijob dein Anspruch - im Fall der Fälle - auch in Zukunft noch durchgehend gesichert.

Aber schon nach einem oder zwei Jahren, weiß man ob man selbständig bleibt oder nicht. Und wenn du vorher angestellt warst, dann würdest du auch im ersten wie auch im zweiten Jahr deiner Selbständigkeit die Voraussetzungen erfüllen um von der gesetzlichen Erwerbminderungsrente zu profitieren.

D. h., also, wenn du in den letzten drei Jahren Pflichtbeträge gezahlt hast, dann bist du auch in den nächsten zwei Jahren abgesichert. Darüber hinaus gibt es auch private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen - die solltest du dann schon jetzt ins Auge fassen, da es hier eventuell auch Anwartschaften gibt. Aber da lass dich am besten von einem Versicherungsberater (nicht Agentur oder Makler) beraten.

Viel Erfolg bei deinem Schritt in die Selbständigkeit.

Hier noch ein Link zu dem Thema: www.ihre-vorsorge.de­/rente/ges­…n-vorteile

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