Die E-Rechnungspflicht ab 1.1.25 gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Wenn du Rechnungen aus dem Ausland bekommst oder ins Ausland stellst, kannst du das wie bisher machen.
Die EU arbeitet zwar ebenfalls an einer E-Rechnungspflicht für Auftraggeber und -nehmer in unterschiedlichen EU-Staaten.
Aber bis wir E-Rechnungen aus USA bekommen, kann es tatsächlich noch eine Weile dauern...
Einen guten Überblick darüber, welche Ausnahmen es sonst noch gibt und für wen welche Frist gilt, findest du in unserem FAQ zur E-Rechnungspflicht: www.vgsd.de/beitrag-p…link/66460
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