Als Selbstständige haben Sie keine Pflicht, die Agentur darüber zu unterrichten. Nach Adam Riese wird die Geburt wohl nach dem Auslaufen des GZ erfolgen, so dass Sie getrost nun weiter agieren können. Würde aber die Geburt in den Bezugszeitraum des GZ fallen und aufgrund der Kinderbetreuungszeit Sie weniger als 15 Stunden selbstständig arbeiten könnten, müssten Sie das melden und der Zuschuss würde dann eingestellt. Das fällt bei Ihnen aber weg, da ich "seit kurzem" mit weniger als 3 Monaten auffassen,
alles Gute in doppelter Hinsicht,
wünscht Ihnen,
Markus Hübner
Muss ich die Arbeitsagentur über eine Schwangerschaft informieren, wenn ich Gründungszuschuss beziehe?
1 Person fragt sich das
Ich erhalte von der Arbeitsagentur Gründungszuschuss. Seit kurzem weiß ich, dass ich schwanger bin. Welche Pflichten habe ich in dieser Situation bzw. welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?