Der eigentliche Gründungszuschuss läuft doch sechs Monate, wenn ich mich recht erinnere, und die Anschlussförderung ist der Zuschuss zur Sozialversicherung. Das heißt, der GZ ist ausgelaufen, da musst Du nichts zurückzahlen. Sonst wäre man ja zum Erfolg verdammt.
Und wenn die eigenen Beiträge zur Sozialversicherung nicht mehr anfallen, aus welchem Grund auch immer, dann bekommst Du die einfach nicht mehr und mehr passiert nicht.
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Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen, wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe oder gar insolvent gehe?
1 Person fragt sich das
Ich beziehe seit zehn Monaten Gründungszuschuss. Noch kann ich nicht davon leben, zudem hatte ich erhebliche Investitionen, die ich eigentlich ja auch gerne wieder "reinholen" würde. In der aktuellen Situation ist das aber schwieriger als ich dachte.