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Mutterschaftsgeld - Gewinn - freiwillig ges. versichert

1 Person fragt sich das

Zurzeit erhalte ich Mutterschaftsgeld, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Ich bin ausschließlich selbstständig tätig und es kann sein, dass ich während des Mutterschutzes einen Gewinn durch meine MitarbeiterInnen erziele (ich selbst war in den letzten Monaten aufgrund starker Probleme während der Schwangerschaft krank geschrieben und habe Krankengeld erhalten).

Wird dieser Gewinn auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, sodass ich anschließend etwas zurückzahlen muss?

Charlotte Franken
Charlotte Franken
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1 Antwort

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In § 24i Absatz 4 SGB V heißt es: "Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt."

§ 15 SGB IV definiert das Arbeitseinkommen:

"(1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
(2) Bei Landwirten, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, ist als Arbeitseinkommen der sich aus § 32 Absatz 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ergebende Wert anzusetzen."

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