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Neustarthilfe Endabrechnungen

2 Personen fragen sich das

Hallo
Ich bin etwas am verzweifeln.
Habe Neustarthilfe Januar bis Juni beantragt und auch erhalten . Die schlussrechnung habe ich gemacht mit den Daten von 2019 hatte einen umsatzrückgang von 70% Vorläufiger Rückzahlungsbetrag 0,00€
Letzten monat bekam ich von der ISB Bank Mitteilung sie hätten gerne meinen Einkommenssteuer bescheid von 2019.
Habe ich gesenden und jetzt kommt eine Endabrechnung und ich soll alles zurückzahlen weil auf meinem Einkommenssteuerbescheid ein gewinn von 124€ steht das kann doch nicht sein oder ?
Wer weis Rat ?
Ich musste mein geschäft Gesundheitsbedingt verkleinern und hab noch grade mal zum leben

Angy
Angy
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ob es sein kann, dass dort im Einkommensteuerbescheid ein Gewinn für 2019 von nur 124 € steht, das kann hier niemand beurteilen, denn deinen Einkommenssteuerbescheid hast du ja vorliegen und den kennen wir nicht. Dort bitte nachschauen unter Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, meist Seite 2.

Wenn im Einkommensteuerbescheid allerdings ein Gewinn von nur 124 vom Finanzamt festgestellt wurde, ist klar, wird das wahrscheinlich der Grund für die Rückforderung sein, bitte das mal in der Begründung des Bescheides nachlesen.
Dann wäre relativ klar, dass bei Gewinn von 124€ in 2029 die Subvention nicht beantragt werden konnte und wird das wahrscheinlich in der Begründung der Grund für die Rückforderung zu 100% sein. Denn NSH-Hilfe durften bekanntlich nur wirtschaftlich gesunde Unternehmen per Stand 31.12.19 überhaupt beantragen, was man als Kenntnisnahme auch digital unterschrieben hatte, sowie mit der Antragstellung bestätigt hatte, dass das Unternehmen per 31.12.19 nicht notleidend war.
Das ist aber bei 124€ der Fall, denn davon (12€ Gewinn im Monat 2019), konnte man ja nicht den Mindestbeitrag in der Krankenversicherung bedienen, geschweige denn Lebensunterhalt.

Ergo konnte mit 124€ Gewinn per 2019 die Subventionshilfe nicht beantragt werden und wird aus dem Grunde wahrscheinlich zurück gefordert. Bitte die Begründung im Bescheid einmal nachlesen.
Wenn das die Begründung ist, wird man um die Rückzahlung nicht herum kommen, in der Hoffnung, dass keine weiteren Schritte wegen der Beantragung damals bei diesem Gewinnhintergrund eingeleitet werden.

Ich
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