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Präventionskurse ab 2025 umsatzsteuerbefreit?

2 Personen fragen sich das

Ich lese gerade mit Interesse das BFH-Urteil vom 30.04.2025, in dem einem Trainer, der Präventionskurse für Kinder angeboten hat, die umsatzsteuerbefreiung für diese Tätigkeit bestätigt wird. (www.sis-verlag.de­/tagesaktu­…tstrainers)

Als Anbieterin von nach §20 SGB V-anerkannten Präventionskursen (Bereich Entspannung und Stressbewältigung) frage ich mich, ob nicht grundsätzlich anerkannte Präventionskurse von der Umsatzsteuer befreit sein könnten, egal in welchem Bereich (gibt ja auch noch Bewegung, Raucherentwöhnung, Ernährung).

Gerade im Hinblick auf die neuen UmSt-Gesetzesregelungen ab 2025 wäre hier eine eindeutige Einstufung wünschenswert (und unkompliziert, da bereits genau eingegrenzt ist, was/wer darunter fällt, denn die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert solche Angebote im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen)

Viele Soloselbstständige und auch größere Gesundheitseinrichtungen würden davon profitieren.
Wäre das nicht ein Thema für den VGSD, dies anzuregen, bzw. zu klären?

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