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Rentenversicherungspflicht ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit (Einzahlung in die GKV, kein KSK-Fall)

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen,
ich habe mit der RV telefoniert, um mir bestätigen zu lassen, dass ich ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den Regelbeitrag von 631 € monatlich oder 18,6 % des Jahresumsatzes einzahlen muss.

Zuvor war ich von der RV befreit.
Ich zahle in die GKV ein (KSK ist nochmal anders definiert), beschäftige zwei 520-Euro-Kräfte. Sobald eine Kraft aus der 520 Euro Grenze tritt, sieht die Sache nochmal völlig anders aus. Ist jedoch bsi 2024 nicht geplant.

Mit so einer Summe habe ich nicht gerechnet, zumal Pflicht. Natürlich investiere ich privat noch in die Altersvorsorge und bleibe in der GKV (Ü40, gesundheitlich kam das Leben dazwischen, kinderreich).
Wer kennt sich damit aus? Der Berater "gibt meinen Fall nach Berlin" weiter. Ich bin sprachlos, denn dieser "Fall" ist sehr sicher kein Einzelfall...

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Nur ganz allgemeine Info zu dem Fragethemenkomplex, ohne auf den Einzelfall einzugehen (da individuelle „Fälle“, nicht in Foren erlaubt sind):

Der Beitragssatz von derzeit noch 18,6% fällt an auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz, wie auch der Beitrag in der GKV und Pflegepflichtversicherung.
Somit ist der Beitrag der DRV 18,6% vom Gewinn, nach dem rückliegenden Einkommensteuerbescheid, dort Spalte „Gewinn aus selbständiger Tätigkeit“ (nicht Spalte „Einnahmen aus selbständiger Arbeit“).

Genauso ist der Gewinn die Beitragsgrundlage bei der Krankenkasse und Pflegekasse (bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft, die auch ich habe seit eh und je), bei Krankenkasse und Pflege kommt Beitrag auch auf alle Zinsen/Dividenden/ Gewinne aus Aktienverkäufen, Einnahmen aus Vermietungen, dazu.

Gewinn und Umsatz werden leider oftmals von Selbständigen die ersten Gründungsjahre noch verwechselt, viele denken auch, dass das, was sie eingenommen haben (= Bruttoumsatz) Einkommen sei, geben es flott privat aus, und dann kommt zeitverzögert der Einkommensteuerbescheid und die Forderungen von Krankenkasse, Pflegekasse und Rente, und wird realisiert, dass man von jedem netto eingenommenen Euro (also nach der abgeführten enthaltenen Mehrwertsteuer), erst mal rund 70-80% weg legt für Betriebskosten und Abgaben, bevor man davon seine private Miete, Lebensmittel etc bedient.

RV verbeitragt mithin beim Selbständigen auf den Gewinn die 18,6%, nicht auf den Umsatz.

Iris Schuback
Iris Schuback
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