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Rückforderung von Corona Sorforthilfe 2020 Niedersachsen:

3 Personen fragen sich das

Hallo!
Ich habe vor 2 Wochen einen Brief von der N-Bank (Hannover) bekommen, der 4 Wochen irrlichtete weil mit der alten Adresse aus 2020 versehen, und welcher endlich doch noch zu meiner aktuellen Adresse kam: darin schreibt die N-Bank, sie hätte mir 3 Schreiben geschickt, und mich aufgefordert, die beantragte Soforthilfe abzurechnen. Aber ich habe tatsächlich niemals ein Schreiben bekommen. Weder online, noch postalisch. Ich soll nun bis 30.06.23 mehrere Tausend Euro zurückzahlen. Das ist für mich die absolute Katastrophe. Außerdem habe ich das Geld schon mit meiner Steuererklärung 2020 versteuert.
Ich habe Widerspruch eingelegt, konnte aber so schnell keinen Fachanwalt bekommen.
Gibt es zu meinem Fall bereits Erfahrungen/Gerichtsprozesse?
Viele Grüße

Sabine Kootsch
Sabine Kootsch
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Allgemeiner Hinweis: Die Zustellfragen von Behörden sind geregelt im Verwaltungszustellungsgesetz, und im Fall, dass eine Zustellung nicht binnen der gesetzlichen 3 Tage ankam, gilt

§ 8 VwZG

www.gesetze-im-internet.de­/vwzg_2005­…10005.html

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