Ich hoffe, Sie haben doch noch einen Anwalt gefunden und nicht gezahlt. Erstens muss der Abesender die Absendung nachweisen. zweitens ist die ganze Rückzahlungsforderung ja illegitim - nach Auffassung vieler. es wird halt nicht darüber berichtet.
Mal hier lesen: www.anwalt.de/rechtstip…12631.html
Good luck! Ich werde auch dagegen klagen. Bayern.
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