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Rückzahlung von Corona-Hilfen

7 Personen fragen sich das

Hallo,

ich bin selbständig mit einem Büroservice und habe seit Nov. 2020 alle Corona-Hilfen bekommen, die angeboten waren. Nun heißt es leider, dass ich "für den Empfang nicht berechtigt" gewesen sei, da ich nicht direkt betroffen war, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Meine Kunden haben mich wegen Corona nicht mehr ins Haus gelassen (Externe waren als erstes "draußen"), so dass ich sie letztendlich verloren habe.

Merkwürdig in dem Zusammenhang finde ich auch, dass ich die Nov. + Dez.-Hilfe zurückzahlen soll, das 1. HJ 2021 behalten darf (Bescheid erhalten) und das 2. HJ 2021 wieder zurückzahlen soll. Die Abrechnung für 2022 muss ich noch machen - ich traue mich fast gar nicht!

Ich habe bis dato arge Schwierigkeiten, neue Kunden zu finden und fange praktisch wieder ganz von vorne an (bin im 11. Jahr meiner Selbständigkeit). Wovon ich die mittlerweile 20.000 € zurückzahlen soll, ist mir schleierhaft.
In dem Zusammenhang hat mir eine Freundin diesen Artikel zukommen lassen:
www.vgsd.de­/missverst­…0-60351165

Kann ich mich irgendwie gegen die Rückzahlung wehren. Immerhin bin ich lt. Online-Rechner damals davon ausgegangen, dass ich nichts zurückzahlen muss! Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mich eher beim Arb.amt gemeldet und die Situation so überbrückt! Ich habe jetzt nur noch Schulden und meine Rücklagen sind komplett aufgefressen, was ich nur CORONA zu verdanken habe!!! ;o(

DANKE für Ihr Engagegement, uns allen hier unsere Fragen zu beantworten - finde ich SOOO klasse!

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

So ähnlich geht es mir leider auch.

Ich habe sogar eine Anwältin beauftragt um den Widerspruch zu führen, bislang jedoch hat das nur immense Mehrkosten verursacht.

An anderer Stelle habe ich dies gepostet gehabt:

im November 2020 habe ich als selbstständiger Stadtführer / Branche Tourismus, die Novemberhilfe in Baden-Württemberg beantragt und diese auch bewilligt bekommen.

Im Oktober 2022 nun die Forderung der L-Bank (BW) auf Rückzahlung. Auf Empfehlung des VGSD habe ich
eine RA Erstberatung in Anspruch genommen.

Die Anwältin hat bei der Erstberatung eine Aussage getroffen, dass die Erfolgsaussichten auf die Rücknahme der Rückforderung durch die L-Bank für sie (RA) eindeutig sei. Daher habe ich einen sehr teure Honorarvereinbarung getroffen, nach Aussage der RA sollte sich ihr Umfang/Aufwand auf 2-3 Stunden belaufen. Daraus sind nun bereits fast 4 Stunden geworden und die L-Bank weißt nun darauf hin, dass ich nicht Antragsberechtigt gewesen wäre.

Dies hätte die Anwältin meines Erachtens durch eine guten, gründlichn Recherche bereits zu Beginn des Widerspruchs erkennen müssen und somit die zusätzlichen Kosten für mich nicht weiter in die Höhe zu treiben. (aktuell ca 800€!! RA Kosten, bei ca, 2.200€ Novemberhilfe/Streitwert). Vor allem da ich in einem Schreiben die RA darauf hingewiesen hatte, dass bei geringen Erfolgsaussichten die Kosten gering gehalten werden müssen.

Ergebnis ungewiss, L-Bank behaart auf Rückzahlung.

Meine Frage, hat Sie die Anwältin möglicherweise fahrlässig verhalten und ist eine Anwaltshaftung gegeben? Wie ist Eure Erfahrung mit der Novemberhilfe, bzw. weiteren Hilfen.

Oliver Mirkes
Oliver Mirkes
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