Um eine Frage zu beantworten melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Rückzahlung von Corona-Hilfen
3 Personen fragen sich das
Hallo,
ich bin selbständig mit einem Büroservice und habe seit Nov. 2020 alle Corona-Hilfen bekommen, die angeboten waren. Nun heißt es leider, dass ich "für den Empfang nicht berechtigt" gewesen sei, da ich nicht direkt betroffen war, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Meine Kunden haben mich wegen Corona nicht mehr ins Haus gelassen (Externe waren als erstes "draußen"), so dass ich sie letztendlich verloren habe.
Merkwürdig in dem Zusammenhang finde ich auch, dass ich die Nov. + Dez.-Hilfe zurückzahlen soll, das 1. HJ 2021 behalten darf (Bescheid erhalten) und das 2. HJ 2021 wieder zurückzahlen soll. Die Abrechnung für 2022 muss ich noch machen - ich traue mich fast gar nicht!
Ich habe bis dato arge Schwierigkeiten, neue Kunden zu finden und fange praktisch wieder ganz von vorne an (bin im 11. Jahr meiner Selbständigkeit). Wovon ich die mittlerweile 20.000 € zurückzahlen soll, ist mir schleierhaft.
In dem Zusammenhang hat mir eine Freundin diesen Artikel zukommen lassen:
www.vgsd.de/missverst…0-60351165
Kann ich mich irgendwie gegen die Rückzahlung wehren. Immerhin bin ich lt. Online-Rechner damals davon ausgegangen, dass ich nichts zurückzahlen muss! Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mich eher beim Arb.amt gemeldet und die Situation so überbrückt! Ich habe jetzt nur noch Schulden und meine Rücklagen sind komplett aufgefressen, was ich nur CORONA zu verdanken habe!!! ;o(
DANKE für Ihr Engagegement, uns allen hier unsere Fragen zu beantworten - finde ich SOOO klasse!