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Schlussbescheid Neustarthilfe 1. Quartal 2022. Rückzahlungsforderung - Widerspruch

4 Personen fragen sich das

Ich habe jetzt im Mai 2024 den Schlussbescheid für die Neustarthilfe 1. Quartal 2022 mit einer Rückforderung über mehr als €1800 erhalten, die damit höher ist als der bewilligte Betrag.
Danke an Olaf, das frisst meinen gerade mühsam aufgebauten Puffer für Unvorhergesehenes komplett wieder auf (er hat mir schon die Umsatzsteuerpflicht beschert, in dem die Coronahilfen als Einkommen gezählt werden).

Meine Frage:
Gibt es inzwischen Musterprozesse, bzw. Prüfungsmöglichkeiten /-empfehlungen, ob diese Rückforderung rechtsgültig ist?

Vielen Dank für eure Antwort.

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Höher als die erhaltene Beihilfe? Das ist ja verrückt…
Ich habe drei komplette Rückforderungen, für also das ganze 2021 wegen angeblich nicht eingereichte Abrechnungen, habe aber die Bestätigung des Eingangs der Endabrechnungen in 2023 in meinem E-Mail fach gefunden. Trotzdem scheint nur der gerichtliche Weg offen zu stehen, es ist zum heulen. Kann man als Künstlerin überhaupt bankrott gehen? 9000,- rückzahlen, plus Zinsen ab 2021, irre, übersteigt normalerweise schon weit meinen Gewinn und dieses Jahr garantiert bei weitem meine Einnahmen.

Ana Berkenhoff
Ana Berkenhoff
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Akzeptierte Antwort

Hallo Ana, das war eventuell etwas missverständlich formuliert.
Nein, ich musste nicht mehr zurückzahlen, als ich bekommen habe. Aber ca. 3/4 des zunächst bewilligten Betrages. Und das Geld ist natürlich schon lange ausgegeben. War ja auch nicht absehbar.
Als Selbstständige ohne eigene Räume und große anerkannte laufende Kosten (wobei, wer sich bißchen auskennt, weiß, dass Marketingkosten auch unbedingt laufende Kosten sind) wurde ich anscheinend als nicht förderungswürdig eingestuft.

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