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Schwellen des unternehmerischen Wachstums: Ab welchem Gewinn/Umsatz steigen auch die Kosten signifikant?

2 Personen fragen sich das

Hallo,
mich beschäftigt derzeit die Frage, ob es ggfls. Erfahrungswerte oder relevante finanzielle Umsatz-/Gewinn-Schwellen gibt, wo man strategisch Entscheidungen für oder gegen weiteres Wachstum treffen sollte. Je mehr Umsatz oder Gewinn desto höher die Kosten. Ich frage mich derzeit, ob ich ggfls. taktisch bewusst "zurückfahren" sollte, um im Endeffekt auf das Gleiche zu kommen, aber weniger Kosten, Stress und Verantwortung habe.

Gibt es ggfls. eine Übersicht, wo je nach Gewinn/Umsatz die damit verbundenen Aufwände wie Steuern, Gewerbesteuer, Kosten für Steuerberater etc. drin stehen?

Ab welchem Umsatz/Gewinn "lohnt" sich die Anstellung eines Mitarbeiters (Minijob, Teilzeit, Vollzeit, ...) mit den damit verbundenen Kosten und Risiken?

Ist die Schwelle von 60.000 Euro Gewinn und eine damit dann verbundene Bilanzierungspflicht ggfls. ein Indiz wo man sich entscheiden sollte wie man weiter macht?

Kann man ggfls. - sagen wir einmal - pro 10.000 Euro Umsatz/Gewinn in aufsteigenden Schritten anführen, welche verpflichtenden Ausgaben diese Erträge mit sich bringen?

Ich hoffe ich habe meine Frage so gestellt dass sie jemand beantworten kann. Vielen Dank schon einmal vorab dafür!

Viele Grüße

Tanja Brunnhuber

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Tanja,

pauschal kann man deine Frage nur zum Teil beantworten. Rein betriebswirtschaftlich hängt es v. a. von den sogenannten "Sprungfixen Kosten" ab (dazu weiter unten). Rechtlich gibt es ein paar Grenzwerte:

Monatliches Einkommen maximal 470 Euro -> evtl. Familienversicherung in der Krankenkasse über Partner möglich
Weniger als 15 Stunden pro Woche Zeitaufwand + Anstellung o. Arbeitslosigkeit > Selbständigkeit im Nebenerwerb
Umsatz im Vorjahr max. 22.500 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 > Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuerveranlagung
Gewinn bis max. 24.500 Euro > keine Gewerbesteuer (betrifft nicht Freiberufler, da sie keine GewSt zahlen, nicht UG oder GmbH, da es hier keinen Freibetrag gibt.
Mehr als 600 Tsd. Euro Umsatz oder 60 Tsd. Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Jahren > Bilanzierungspflicht, höherer Aufwand für Buchhaltung und Steuerberater

Wichtiger sind meiner Meinung nach die sprungfixen Kosten. In der Kostenrechnung unterscheiden wir zwischen Fixkosten (unabhängig von der Leistungsmenge, fallen immer an) und variablen Kosten (abhängig von der Leistungsmenge). Zusätzlich gibt es die sprungfixen Kosten. Diese entstehen immer dann, wenn man eine Kapazitätsgrenze kommt.

Beispiel 1: Ein kleiner Fertigungsbetrieb hat ein Gebäude, darin sind ein Büro und eine Fertigungshalle. In der Halle ist Platz für 3 Maschinen, davon sind 2 Plätze belegt. Wenn beide Maschinen ausgelastet sind, dann muss eine 3. Maschine gekauft werden, wenn aber auch die 3. Maschine ausgelastet ist, dann mus eine größere Halle her - ob sich das dann rechnet, muss individuell kalkuliert werden. Soweit so gut - nützt dir konkret als Beraterin aber wenig ;-)

Beispiel 2: Eine Marketingberaterin arbeitet 40 Stunden pro Woche. Sie arbeitet im Homeoffice und im Außendienst beim Kunden. Die Arbeitszeit verteilt sich: 8 Stunden Büroarbeit, 8 Stunden Akquise, 24 Stunden produktiv beim Kunden. Jetzt war die Akquise erfolgreich und es konnten neue Aufträge gewonnen werden. Statt 24 Stunden sind jetzt für 36 Stunden Aufträge da. Für die zusätzlichen Aufträge fällt auch mehr Abrechnungsaufwand an, statt 8 Stunden sind es jetzt 10 Stunden pro Woche. Wenn sie jetzt den Auftrag annimmt und die Akquise auf 4 Stunden reduziert, dann sind es 50 Stunden. Als Alternativen kommen in Frage:
1) Überstunden - geht sicher eine zeitlang gut, auf Dauer leiden Gesundheit, Familie, Freunde
2) Auf den Auftrag verzichten
3) Eine Bürohilfe einstellen

Und genau bei Nummer 3 entstehen jetzt die sprungfixen Kosten, den einerseits verursacht die Bürohilfe Kosten, und andererseits willst du die Bürohilfe nicht im Homeoffice haben. Es müsste also ein Büro eingerichtet werden (oder komplett digitalisiert werden, dann ist auch verteiltes Arbeiten möglich)

Jetzt kann man ausrechnen, ob der zusätzliche Auftrag genug Deckungsbeitrag (nicht Umsatz!) abwirft, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Stefan Dremer
Stefan Dremer
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