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SoloSelbstständige in Berlin: IBB zweifelt wegen freier Bühnentätigkeiten Selbstständigkeit an und fordert Soforthilfe zurück

1 Person fragt sich das

Hallo,
da meine Frage hier leider nicht beantwortet wurde, stelle ich sie nun in veränderter Form erneut.
Ich bin selbstständige Sängerin in Berlin, habe am 31. 3. 2020 die Corona Soforthilfe beantragt und am 01. 04. 2020 bekommen. Jetzt prüft mich die IBB im Rahmen der Endabrechnung und ist der Meinung, dass ich nicht selbstständig bin, weil ich im Jahr 2019 zu mehr als 50% als Gast an Bühnen gearbeitet habe.
Das stimmt natürlich, aber: bei diesen Tätigkeiten als freischaffender Gast trage ich das unternehmerische Risiko zu 100% selbst. Trotzdem rechnen die meisten Bühnen das leider immer wieder (gegen meinen ausdrücklichen Protest) als abhängige Tätigkeiten ab - selbst für einen einzigen Tag.
Ich habe dies alles bereits zweimal gründlich erklärt und belegt, nun kommt die dritte Nachfrage mit fast gleichem Text und der Forderung von Belegen (BWA/EÜR), die ich für das geforderte Jahr 2019 natürlich gar nicht habe.
Was soll ich nun machen? Einen Anwalt einschalten?

Ursula Kraemer
Ursula Kraemer
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