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Sozialanwalt gesucht // rechtliche Vertretung gegen eine gesetzliche Krankenkasse

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem Anwalt für Sozialgerecht zum Krankengeld.
Mit dem VDK habe ich in der Vergangenheit bei komplexen Fragestellungen keine gute Erfahrung gemacht.
Ich hoffe, dass mich Eurer Schwarmwissen weiterbringt und ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Ich bitte um Verständis, dass mich nicht mit meinem vollständigen Namen zeigen möchte.
Dankeschön und LG

DJW
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3 Antworten

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Liebe Kommentatoren,

danke für eure kritischen Hinweise – sie sind berechtigt und helfen mir weiter.

Der Text war KI-generiert. Ich habe keine Rechtsberatung gesucht, sondern die Empfehlung eines spezialisierten Sozialrechtlers. Da solche Experten schwer zu finden sind, habe ich KI genutzt, um ein Grundverständnis zu erhalten, in dem Wissen, dass KI "kreativ" sein kann. Meine Krankenkasse agiert nicht transparent und der Berechnungsweg für das Kankengeld/Beiträge wird mir nicht aufgezeigt bzw. kann auch nicht von einem Krankenkassenmitarbeiter nachvollziebar erklärt werden. Und das verursacht bei mir Irritation. Mir ist bewusst, dass das Thema meine fachliche Kompetenz übersteigt – genau deshalb brauche ich juristische Unterstützung.

Zum Hintergrund: Vor zehn Jahren hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Die anhaltenden gesundheitlichen Schäden sind gutachterlich bestätigt. Der Unfall hatte erhebliche finanzielle, gesundheitliche Folgen – und er hat mir gezeigt, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind.

Versicherungen stufen solche Fälle oft als „Schleudertrauma“ ein, das nach sechs Wochen folgenlos abklingt. Alles andere gilt als degenerativ – mit dem Ziel, Präzedenzfälle zu vermeiden. Erst ein Upright-MRT brachte zwei Jahre später Klarheit: Verletzungen an den oberen beide Halswirbeln mit chronischen Schmerzen, neurologischen Ausfällen etc.

Das ist der Kontext, in dem ich mich bewege – und der Grund, warum ich Unterstützung brauche. Ich werde die Hinweise prüfen und danke für die sachlichen Rückmeldungen.

LG

P.S.
Ich wünsche mir, dass die Diskussion beim Thema bleibt, dass wir einen respektvollen Austauch haben.. Es geht mir nicht um Mitleid, sondern um Sensibilisierung: Ich habe gelernt wie eng Versicherungs-, Medizin- und Rechtssystem miteinander verknüpft sind. Jeder von Euch kann bereits morgen unverschuldet betroffen sein.

DJW
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Akzeptierte Antwort

Hallo, der Text ist KI-generiert, oder? Meiner Meinung nach ist das komplett für Ablage P. Haben Sie sich die ganzen erwähnten § und Urteile mal selbst angeschaut? Passt überhaupt nicht zusammen.

Nur mal 1,2 Punkte:

Beitragsfrei ist nur das Krankengeld selbst. Das geht aus § 224 Abs. 1 Satz 2 SGB V hervor ("Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen."). Werden neben dem Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld andere beitragspflichtige Einkünfte erzielt, fallen von diesen Beiträge an. Schauen Sie auch mal bitte in die sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, insb. § 8 Abs. 2.

Die Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist, bei freiwillig Versicherten ist mehrfach höchstrichterlich überprüft worden und verfassungskonform. Für Kinder kann was abgesetzt werden. § 2 Abs. 4 und 5 BeitrVerfGrds SelbstZ.

Untätigkeitsklage nach § 88 SGG geht nur, wenn über einen Antrag nach 6 Monaten noch nicht entschieden wurde... Bei Widersprüchen sind es 3 Monate.

Die zitierten Urteile gibt es teilweise imo gar nicht bzw. sind komplett sachfremd.

Christian Schlender
Christian Schlender
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Update für alle:
Ich bin kein Jurist und auch kein KI-Spezialsit, das habe auch niemals behauptet, einer zu sein. Ich bitte darum, die Diskussion hier respektvoll zu führen. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte sich bitte enthalten.

Persönliche Angriffe oder Unterstellungen zur Kompetenz sind unangebracht und sagen mehr über den Absender als über mich.
Ich weise zudem hin, dass unter "eine gute Anwort" bei Punkt 3. steht.. "ist respektvoll und höflich formuliert".

Zum aktuellen Stand: Heute habe ich einen Teilerfolg per Post erhalten – eine Beitragsrückerstattung für die gesamte Krankheitszeit (mittlerer vierstelliger Bereich) sowie eine Beitragsfreistellung ab Januar bis zum Ende der Krankschreibung.
Das zeigt klar, dass mein Vorgehen offenbar nicht so „unsinnig“ war, wie es hier teilweise dargestellt wurde.

Update und Anmerkungen zum Diskussionsstil
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