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Statusfeststellungsverfahren anlässlich freiwilliger Beiträge?

1 Person fragt sich das

Ich bin seit 2005 selbstständig und habe seit dem nicht mehr in die DRV einbezahlt. Nun möchte ich gerne Beiträge für eine freiwillige Versicherung zahlen und damit auch die DRV unterstützen. Diese verlangte in diesem Zusammenhang von mir einen Nachweis meiner selbstständigen Tätigkeit. Ein entsprechendes Schreiben hat mein Steuerberater erstellt. Er warnt aber davor, den Weg weiter zugehen, weil die DRV sich veranlasst fühlen könnte, ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten.
Ist diese Sorge berechtigt?

Steffen Hermanni
Steffen Hermanni
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Sorge ist ausgesprochen berechtigt. Bevor man freiwillige Beiträge zahlen "darf", will die DRV stets prüfen, ob evtl. Scheinselbstständigkeit vorliegt, und wartet mit entsprechenden umfangreichen Fragebögen auf, die voller versteckter Fallstricke sind. Hat man diese Hürde genommen, prüft die DRV in einem weiteren Verfahren, ob evtl. Versicherungspflicht als Selbstständiger vorliegt, ebenfalls umfangreiche Fragebögen ..., beide Verfahren jeweils mit dem Ziel, möglichst für die letzten Jahre Nachzahlungen zur "Stabilisierung der Rentenkasse" zu generieren und/oder einen versicherungspflichtigen Dauerzahler zu "gewinnen".
Sollte man ohne einen auf Statusfeststellung/Rentenversicherung von Selbstständigen spezialisierten Anwalt keinesfalls machen.
Erst wenn man beide Verfahren überstanden hat, "darf" man freiwillige Beiträge zahlen. Selbst dann droht noch alle paar Jahre eine Nachfrage, ob sich möglicherweise an den Verhältnissen etwas geändert hat und man evtl. versicherungspflichtig oder scheinselbstständig ist ...
Also wer sonst nichts zu tun hat und Lust auf langwierige, kostenintensive Verwaltungsverfahren hat, "darf" freiwillig an die DRV zahlen ...
SCNR

Lisa
Lisa
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