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Suche Erfahrungen mit Jobcenter / Ablehnung Grundsicherung - war hat Tipps oder ähnliche Erfahrungen?

3 Personen fragen sich das

Ich (möchte anonym bleiben) habe im Rahmen der Corona-Sonderregelung Grundsicherung (vereinfachter Zugang) bis März 2023 erhalten (letzter Bewilligungszeitraum Okt.2022 bis März 2023)
Im April 2023 habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Dies wurde abgelehnt, da mein Vermögen die Freibetragsgrenze von 40000 euro geringfügig übersteigt. Eine Erhöhung des Schonvermögens (Altersicherung) aufgrund meiner langjährigen freiberuflichen Tätigkeit in der Kreativbranche wurde ebenso abgelehnt mit der Begründung, dass eine Versicherungspflicht in der KSK bestehen würde. Die KSK hat inzwischen bestätigt, dass es keine generelle Versicherungspflicht in der Kreativbranche gibt.
Das Jobcenter weigert sich nun allerdings die Zeiten der Existenzgründung (Juni 2010 bis Juli 2011) als hauptberuflich selbständig anzuerkennen da in dieser Zeit ja angeblich Rentenbeiträge gezahlt wurden??? Dies ist nachweislich des Versicherungsverlaufs nicht der Fall.
Darüberhinaus verlangt das Jobcenter nun Nachweise (Einkommenssteuer, Betriebsabrechnungen usw.) für einen weit zurückliegenden Zeitraum, die mir nicht mehr vorliegen (Ablauf der Aufbewahrungsfrist)
Auch werden Jahre in denen ich eine befristete versicherungspflichtige Nebentätigkeit (wöchentliche Arbeitszeit max. 20 Stunden) nicht anerkannt.
Zudem geht das Jobcenter von einer nur 9 monatigen Karenzzeit aus, da ich von Jan. bis März bereits Leistungen bezogen habe (vor Antrag auf Bürgergeld). In der "Fachlichen Weisung" wird jedoch auf sogenannte "Übergangsfälle" hingewiesen ?
Seit 2017 bin ich "Pflegende Angehörige" und musste meine selbständige Tätigkeit ruhen lassen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann Hinweise/Hilfestellung z.B. auf Entscheidungen oder Gerichtsurteile geben ?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Jetzt habe ich es gefunden, da deine Frage nicht bei Arbeitslosengeld I / II einsortiert ist, sondern bei Rentenversicherungspflicht...

"Die KSK hat inzwischen bestätigt, dass es keine generelle Versicherungspflicht in der Kreativbranche gibt."

Das ist korrekt und allgemein bekannt. Aber bestünde denn für deine konkrete Tätigkeit eine Versicherungspflicht? Darauf kommt es ja ggf. an. Hast du deine konkrete Tätigkeit prüfen lassen und eine Ablehnung der KSK? Wenn du wirklich einen Nachweis hast (Versicherungsverlauf etc.), dass während der Zeiten deiner hauptberuflichen Selbständigkeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden, dann solltest du vor Gericht Recht bekommen. Auch bei der Nachweisforderung sehe ich als Laie (ich bin kein RA) erstmal gute Chancen, weil wie gesagt die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen abgelaufen sind. Bei der befristeten Nebentätigkeit sieht es ggf. etwas schwieriger aus, aber auch da kann man argumentieren, dass die hauptberufliche Selbständigkeit nicht zu einer Entrichtung von Beiträgen führte.

Dass die einjährige Karenzzeit seit 01.01.2023 läuft, scheint aber wohl korrekt, weil du ja von Jan-März 2023 auch Bürgergeld bezogen hast. Siehe § 65 Absatz 3 SGB II.

Um wie viel übersteigst du denn die 40.000 Euro Schonvermögen? Und in was ist das Geld angelegt? Liegt das einfach auf nem Sparkonto?

Christian
Christian
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