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Unsere Tochter möchte sich selbstständig machen. Gefährdet dies den Kindergeld-Bezug?

1 Person fragt sich das

Sie will ca. 15 Wochenstunden arbeiten und rechnet mit Einnahmen von 1.500 Euro monatlich. Davon gehen Kosten noch ab.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient. Das spielt für das Kindergeld nur eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt.

Wenn Ihr Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann darf es nur eingeschränkt erwerbstätig sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Akzeptierte Antwort

Sollte Ihr Kind bisher noch in der gesetzlichen Krankenkasse familienmitversichert sein, gilt es die Einkommensgrenze zu beachten.
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen (Einnahmen minus betriebliche Kosten) darf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB SGB IV nicht überschreiten (2022: 470 Euro monatlich)
Um eigene Krankenversicherungsbeiträge des Kindes in nicht unerheblicher Höhe zu vermeiden, sollte man insbesondere in der Anlaufzeit das genau steuern und möglicherweise die Rechnungsstellung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

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