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Untersagung des Kontakts

1 Person fragt sich das

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ein ehemaliger Kunde, welchem ich gekündigt habe, schreibt mir laufend Emails in denen er auch sehr ausfallend wird. Wir haben kein Vertragsverhältnis mehr, daher gibt es von meiner Seite auch kein Interesse an einem Informationsaustausch oder sonstigem.

Meine Frage ist nun, kann ich diesem ehemaligen Kunden den Kontakt mit mir untersagen. Wenn ich mich recht erinnere, könnte dabei eventuell die DSGVO hilfreich sein, denn meines Wissens darf man auch als Unternehmer nur mit einem Unternehmen Kontakt aufnehmen, wenn davon auszugehen ist, dass ein Interesse (z. B. Kaufinteresse an einem Produkt) vorhanden sein könnte.

Ich weiß, dass dies eine Rechtsfrage ist aber die RA Kanzlei die ich angeschrieben habe, hat mich anscheinend vergessen. Vielleicht hat ja schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Habt noch einen schönen Tag.

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Petra,
vermutlich musst du den Weg gehen, über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung von ihm zu erwirken, wenn du irgendwann Ruhe haben willst. Ist doof, da es Geld kostet und ggf. auch zu Gericht gehen könnte, aber vermutlich der einzige Weg. Derjenige scheint etwas sehr gestört zu sein.

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