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Verrechnung EPP?

1 Person fragt sich das

Hallo lieber Lutz.

Bei mir wurde die EPP nun in der Est-VZ abgezogen.
Nette Idee, aber ich verstehe es nicht hundertprozentig .)

Sie soll ja als "sonstige Einkünftige" berücksichtigt werden. Das wäre buchhalterisch jetzt schon für den September zu machen, oder erst am Ende des Jahres?

Wird dann bei den Est-VZ der reduzierte Betrag angerechnet, oder der usrprüngliche volle Betrag.
Wer rechnet dann wann und wie gegen? Das FA oder ich?

Vielen Dank Dir. Super Service.
Gruß, Merish

Merish Claren
Merish Claren
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die EPP muss nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Folglich ist sie erst im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung 2022 zu erfassen. Im Einkommensteuer Bescheid für das Jahr 2022 wird das Finanzamt von Amts wegen die geleisteten Vorauszahlung berücksichtigen. Du musst hier nicht weiter veranlassen. Hierbei wird der ursprüngliche Betrag berücksichtigt.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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