Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf Elterngeld, sofern folgende fünf Punkte zutreffen:
- Die Person hat ein Kind
 - Die Person kümmert sich um das Kind
 - Die Person hält sich mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung auf
 - Die Person hat einen Wohnsitz in Deutschland oder hält sich für gewöhnlich in Deutschland auf
 - Die Person arbeitet während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
 
Egal ob angestellt oder selbstständig: Wenn diese Punkte zutreffen, hat jeder Anspruch auf Elterngeld.
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