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Wann ist man insolvent und wer stellt das fest?

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Wichtig zu wissen: Selbstständige können nur zahlungsunfähig, aber nicht überschuldet sein.

Nach § 17 InsO giltst du dann als zahlungsunfähig, wenn deine Schulden höher als dein Kontostand sind.

Das heißt: Du bist nicht zahlungsunfähig, wenn die Summe aus Bank und Kasse + der Umsatz der nächsten drei Wochen größer ist als die Summe der fälligen Verbindlichkeiten + innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten. Ist es andersherum, wärst du zahlungsunfähig.

Ob du nun zahlungsunfähig bist oder nicht, stellt der/die vom Insolvenzgericht beauftragte/r Sachverständiger/in fest.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Pleite - und nun?
Was du über die Insolvenz von Soloselbstständigen wissen solltest

Mit Martin Gehlen

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