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Was ist ein/e Wirtschaftsmediator/in?

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Ein Wirtschaftsmediator / eine Wirtschaftsmediatorin begleitet Konflikte im beruflichen, unternehmerischen und wirtschaftlichen Kontext.

Dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführung und Mitarbeitenden, Führungskräften und Teams, Projektpartnern, Kunden/innen, Dienstleistern, Nachfolgebeteiligten oder Organisationseinheiten. Der Mediator/ die Mediatorin führt durch einen strukturierten Prozess, der gesetzlich vorgegeben ist.

Das klassische „Ich habe Recht und Du verlierst" soll mit der Mediation überwunden wären. Viel entscheidender ist es , wie die Konflikt-Beteiligten nach der Klärung wieder handlungsfähig werden und ihre Zusammenarbeit fortsetzen oder sauber neu ordnen können.

Am Ende einer Mediation sollte eine rechtlich verbindliche Vereinbarung stehen, die von den Konfliktparteien (Mediantinnen und Medianten) selbst erarbeitet und getragen wird.

Eine Mediation ist freiwillig und kann jeder Zeit auch ohne Ergebnis enden um ggf. zu einer gerichtliche Auseinandersetzung (kostenintensiv und fremdbestimmt) oder in einer niederschwelligen Form wie einer Konfliktmoderation oder eines Kommunikationsworkshop mit weiteren Partnern oder Team-Mitgliedern fortgesetzt werden.

• Die Grundprinzipien denen ein Mediator/in verpflichtet ist:

Mediation wirkt, weil sie einen klaren Rahmen schafft.
1) Vertraulichkeit schützt das Gespräch. Es dringen keine Informationen über den Konflikt, deren Lösung oder die Vereinbarung nach aussen (anders als bei Schlichtung oder Gerichtsverhandlung)
2) Freiwilligkeit sorgt dafür, dass Mediantinnen und Medianten den Prozess bewusst mittragen und gestalten.
3) Die Neutralität und Allparteilichkeit von Mediator / Mediatorin stellt sicher, dass er keine Seite vertritt oder bevorzugt, sondern jeder mögliche Weg zur Klärung und zum Verständnis offen bleiben.
4) Entscheidend bleibt die Eigenverantwortung: Die Lösung kommt nicht von außen. Mediantinnen und Medianten entwickeln sie selbst – auf Basis vollständiger Informationen, gemeinsamer Klärung und echter Ergebnisoffenheit.

Gerade darin liegt die Stärke der Mediation: Sie schafft keine Sieger und Verlierer. Sie ermöglicht Vereinbarungen, die verstanden, verantwortet und im Arbeitsalltag umgesetzt werden können.

• Was macht ein Mediator oder eine Mediatorin?

Ein Mediator / eine Mediatorin schafft einen geschützten Rahmen, in dem die Konfliktparteien offen über Sichtweisen, Interessen, Erwartungen, Verletzungen und wirtschaftliche Folgen sprechen können. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisung, sondern um Klärung, Verständnis und tragfähige Lösungen.

Der Mediator / die Mediatorin sorgt dafür, dass Mediantin und Mediant gleichermaßen gehört werden. Er oder sie strukturiert das Gespräch, ordnet Themen, achtet auf faire Kommunikation und führt die Beteiligten Schritt für Schritt durch den Prozess. Das bringt der Gesetzgeber unter „Allparteilichkeit“ zum Ausdruck.

Besonders wichtig: Die Lösung kommt nicht vom Mediator oder von der Mediatorin. Mediantinnen und Medianten entwickeln ihre Vereinbarungen selbst. Dadurch entsteht Akzeptanz. Lösungen, die selbst erarbeitet wurden, werden meist besser verstanden, zuverlässiger umgesetzt und länger getragen.

• Was unterscheidet Mediation von Anwalt oder Gericht?

Ein anwaltliches oder gerichtliches Verfahren kann notwendig sein, wenn Rechte geklärt, Ansprüche geprüft oder Entscheidungen von außen getroffen werden müssen, weil es intern zu keiner Einigung führt oder die Eskalation schon zur Bedrohung des Lebens / Existenz der Organisation führte. Dort liegt der Fokus häufig auf Rechtspositionen, Beweisen, Zuständigkeiten und der Durchsetzung eigener Ansprüche. Dieses dauert in der Regel deutlich länger als eine Mediation. Bei einer existenzbedrohenden Schädigung sind einstweilige Verfügung und Anwalt / Gericht unerlässlich.

Mediation setzt anders an. Sie fragt: Wie konnte der Konflikt entstehen? Welche Interessen stehen hinter den Forderungen? Welche Annahmen, Missverständnisse, Enttäuschungen oder Bedürfnisse haben zur Eskalation beigetragen? Was muss geklärt werden, damit künftig wieder sachlich gearbeitet, entschieden oder verhandelt werden kann?

Wirtschaftsmediation ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie ergänzt sie dort, wo Menschen nach dem Konflikt weiter miteinander verbunden bleiben: als Gesellschafter, Führungsteam, Projektpartner, Auftraggeberin, Dienstleister oder Kollegium.

Gerade in wirtschaftlichen Zusammenhängen endet die Beziehung häufig nicht mit dem Streit. Verträge laufen weiter. Entscheidungen müssen getroffen werden. Teams brauchen Orientierung. Kundinnen, Mitarbeitende oder Geschäftspartner erwarten Verlässlichkeit. Deshalb richtet Mediation den Blick nicht nur auf den Konflikt selbst, sondern auf die Zeit danach.

• Warum ist die Persönlichkeit des Mediators oder der Mediatorin wichtig?

Neben Ausbildung, Methoden und Prozessstruktur bringt ein Mediator oder eine Mediatorin immer auch die eigene Persönlichkeit ein. Gute Wirtschaftsmediation braucht Klarheit, Empathie, Diskretion, Standfestigkeit und die Fähigkeit, auch in angespannten Situationen ruhig und zugewandt zu bleiben.

Der Mediator oder die Mediatorin ergreift keine Partei. Gleichzeitig bleibt er oder sie nicht passiv. Die Aufgabe besteht darin, Orientierung zu geben, schwierige Gespräche möglich zu machen und den Raum so zu halten, dass die Beteiligten wieder Verantwortung für ihre Lösung übernehmen können.

• Wann ist der Einsatz des Wirtschaftsmediators sinnvoll?

Wirtschaftsmediation passt besonders dann, wenn ein Konflikt bereits Zeit, Energie, Vertrauen oder Geld kostet – und trotzdem eine Lösung durch Gespräch, Verhandlung und Vereinbarung möglich erscheint.

Typische Anlässe sind Streit zwischen Gesellschaftern, Konflikte in Führungsteams, Spannungen zwischen Abteilungen, belastete Projektbeziehungen, Nachfolgekonflikte, Kommunikationsprobleme in Organisationen oder Auseinandersetzungen, die Entscheidungen blockieren.

• Welches Ergebnis soll der Mediator / die Mediatorin verfolgen?

Am Ende steht idealerweise eine konkrete Vereinbarung. Sie kann Regeln für die weitere Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Ausgleichslösungen oder nächste Schritte enthalten.

Der eigentliche Wert liegt jedoch oft tiefer: Die Beteiligten gewinnen Klarheit, sprechen wieder miteinander, verstehen die Interessen der anderen Seite besser und können Entscheidungen treffen, ohne den Konflikt ständig mitzuschleppen.

Ein Wirtschaftsmediator oder eine Wirtschaftsmediatorin unterstützt also nicht nur bei der Lösung eines akuten Konflikts. Er oder sie schafft Struktur, damit aus einer belasteten Situation wieder Handlungsfähigkeit, Vertrauen und Zusammenarbeit entstehen.

• Start, Dauer, Kosten und Abrechnung

Meist startet eine Wirtschaftsmediation mit dem nächstmöglichen Zeitpunkt, den die Konfliktparteien ermöglichen können.

Eine Mediation zwischen zwei Medianten ist häufig nach 10 – 15 Stunden abgeschlossen. Sie wird in mehreren Terminen – die möglichst dicht beieinander liegen – in einzelnen Sitzungen zwischen 3 und 5 Stunden durchgeführt. Komplexere Themen, wie etwa Entwicklungsthemen von Organisationen oder Zuständigkeiten von Partnern / Geschäftsführung, werden deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen und können über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden.

Es gibt keine Gebührenordnung, die sich wie bei Anwälten nach der Streitsumme richtet. Der Wirtschaftsmediator / die Wirtschaftsmediatorin rechnen selbstständig ab und orientieren sich dabei meist an der benötigten Zeit. Kosten und Aufteilung werden vor Beginn geklärt. Es kann dabei zu einer Kostenteilung kommen oder die größere Organisation übernimmt sie. Auch erkennen viele Rechtsschutzversicherungen die Mediation an und übernehmen Kosten. Die Stundensätze variieren und können zwischen 150 und 600 Euro betragen.

• Abschließende Bemerkung

Zusammengefasst bedeutet das, der Wirtschaftsmediator / die Wirtschaftsmediatorin sorgt für:
„Ein belastender Konflikt endet nicht mit einem Urteil über die Vergangenheit,
sondern wird zur belastbaren Grundlage für die Zusammenarbeit in der Zukunft.“

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Ausführliche Antwort des Experten

Was du als Selbstständige/r selbst klärst – und wann Mediation oder Anwalt dran sind
Konflikte souverän managen

Mit Ralf Hasford

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Akzeptierte Antwort

Als zertifizierter Mediator/in unterstützt du Konfliktparteien dabei, ihre Differenzen konstruktiv zu bearbeiten und einen tragfähigen Konsens zu finden. Du leitest strukturierte Gesprächsformate, in denen die Beteiligten nicht nur über Sachfragen sprechen, sondern auch ihre Bedürfnisse, Ziele und Belastungen offenlegen. Dadurch erkennen sie die eigentlichen Ursachen des Konflikts, was oft einen „Rumpelstilzchen-Moment“ auslöst: den Moment, in dem der wahre Kern des Problems sichtbar wird und neue Lösungswege möglich werden.

Mediation ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. Es beruht auf Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und deiner Allparteilichkeit. Anders als im Coaching arbeitest du nicht an individuellen Entwicklungszielen, sondern an der gemeinsamen Lösung eines Konflikts. Im Unterschied zur Moderation hältst du dich an einen klar definierten rechtlichen Rahmen. Und anders als eine Anwält/in vertrittst du keine Partei, sondern sorgst dafür, dass alle Beteiligten gleichermaßen gehört werden.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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