Das Kompass-Programm ist ein öffentliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds. Es richtet sich gezielt an Soloselbstständige und hat das Ziel, deine Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu stärken, indem deine Geschäftsfelder durch geförderte Weiterbildungen abgesichert werden.
Du kannst die Förderung beantragen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du lebst und arbeitest in Deutschland; die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
- Du bist seit mindestens zwei Jahren selbstständig tätig.
- Deine Soloselbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt, das heißt, du erzielst mindestens 51 % deiner Einkünfte daraus.
- Du beschäftigst maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden, zum Beispiel eine/n Minijobber/in oder eine Teilzeitkraft.
- Du hast in den letzten drei Jahren keine Förderungen von insgesamt mehr als 300.000 Euro erhalten.
- Du hast in den letzten zwölf Monaten keinen Qualifizierungscheck im Rahmen des Kompass-Programms genutzt.
Wenn du die Kriterien erfüllst, kannst du einmal pro Jahr eine Förderung erhalten. Diese beträgt in der Regel 90 % der Weiterbildungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro. Auch wenn die bewilligte Fördersumme niedriger ist, gilt die Jahresfrist: Eine Aufteilung oder mehrfache Antragstellung innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.
Das Programm existiert seit 2023 und bietet dir als Soloselbstständige/r eine konkrete Möglichkeit, notwendige Weiterbildungen auch dann umzusetzen, wenn deine aktuelle Auftragslage begrenzt ist.
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