Unternehmer sind bei der Umsatzsteuervoranmeldung selbst verantwortlich, diese zu erstellen, zu ermitteln und dem Finanzamt einzureichen. Es gibt keine explizite Mitteilung oder Abrechnung vom Finanzamt, sodass es in der Eigenverantwortung des Unternehmers liegt, die Beträge fristgerecht zu überweisen.
Das Geld muss bis zum zehnten Tag des Fälligkeitstermins beim Finanzamt eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 0,5 Prozent pro angefangenem Monat.
Bei Nichtzahlung der Umsatzsteuer ergreift das Finanzamt weitere Maßnahmen, wie die Erstellung von Mahnungen und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Expertin empfiehlt, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dadurch kann die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht erstellt werden, und das Finanzamt zieht den Betrag automatisch ein.
Was kann passieren, wenn ich meinen Umsatzsteuerüberschuss nicht pünktlich zahle?
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