In unserer Experten-Telko am Mittwoch, 30. August 2017, hatten wir die Steuerberaterin Dorthe Möritz zu Gast. Als Selbstständiger bist du selbst dafür verantwortlich, deine Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht zu erstellen und die Zahlung so zu leisten, dass der Betrag am Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingegangen ist. Dorthes Tipp, um nicht in Verzug zu geraten: Gib dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung, dann gilt deine Zahlung automatisch als pünktlich erfolgt. Und zwar auch dann, wenn du die Voranmeldung erst am Zehnten des Folgemonats vormittags per Elster versendest.
Für eigene kreative Leistungen, die in der Regel auch urheberrechtlich geschützt sind, fällt laut Dorthe der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent an. Zu diesen kreativen Leistungen zählen beispielsweise ein selbst geschriebenes Buch oder ein selbst geschnittener Nachrichtenbeitrag. Für Dienstleistungen hingegen sind 19 Prozent Mehrwertsteuer abzurechnen, dies gilt etwa für das Übersetzen einer Bedienungsanleitung oder das reine Ablesen von Nachrichten.
Wenn du bei der Umsatzsteuer zwischen der Ist- und der Soll-Versteuerung wählen kannst, rät Dorthe dir aus Liquiditätsgründen zur Ist-Versteuerung. Denn dann musst du die Umsatzsteuer erst abführen, wenn die Zahlung auf deinem Konto eingegangen ist – und nicht schon mit der Rechnungsstellung. Beispielsweise haben Gewerbetreibende das Wahlrecht, solange der Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für 2016 liegt sie bei 500.000 Euro.
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