Ob eine Webseite noch genutzt wird oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Hier greift die Unterlassungspflicht, dass nicht nur auf aktuelle Angebote der Dienstleistungen greift, sondern auch alte, nicht mehr aktuelle Seiten, auf denen sich Fehler fortsetzen. Dr. Föhlisch erklärt, dass man selber die Pflicht habe, bei den gängigen Suchmaschinen zu prüfen, ob alte und wahrscheinlich auch fehlerhafte Dinge zu eliminieren sind. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Was muss ich bei alten Webseiten vor dem Hintergrund der Abmahnungen beachten, die noch online sind?
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Ich habe eine alte Website, die zwar noch online ist, aber sonst nicht mehr benutzt wird. Was muss ich beachten, damit ich gegen keine Rechte verstoße?