Ich bin kein Jurist, kann aber meine Erfahrung schildern. Bin selbständiger Informatiker.
Je nach Thema des Auftrags macht es für den Auftraggeber Sinn, auf diese Klausel zu bestehen und das ist dann auch meist verständlich. Es kommt auf die Details an. Z.B. habe ich das noch nie ohne zeitliche Beschränkung unterschrieben. Meist 1 Jahr nach Auftragsende o.ä.
Man muss halt bedenken, vielleicht sperrt man sich eine ganze Branche, aber der Auftrag wird doch nur 'klein'. Dann steht man unter Umständen blöd da.
Wichtig ist die genaue Formulierung, wer denn Wettbewerber ist und es thematisch einzugrenzen.
Was muss ich hinsichtlich Wettbewerbsverbot in Veträgen und NDAs beachten?
2 Personen fragen sich das
Mehrfach kommt das Thema "Wettbewerbsverbot" ("non compete") in Verträgen und NDAs (Non-Disclosure Agreements, Verschwiegenheitserklärungen) vor, also bestimmte weit gefasste Formulierungen zu solchen Klauseln werden bei Vertragsverhandlungen in den 1. Entwurf gepackt.
Was muss ich hier beachten und was ist besonders Selbstständigen-freundlich?
Im Bestfall wird der Paragraph natürlich ganz gestrichen...
Was ist gesetzlich erlaubt und nicht erlaubt? Was ist ggf. typisch, was sollte in jedem Fall vermieden werden?
Welches sind notwendige Grenzen und Beschränkungen, z.B. zeitliche Limitierung, Territorien, nur bestimmte Endkunden?
Sollte ich mein Tagessatz erhöhen, wenn ein Wettbewerbsverbot vom Kunden gewünscht wird?
Der Fokus sollte natürlich auf Selbsständige liegen, nicht auf Arbeitnehmer, oder gekündigte Arbeitnehmer.