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Was muss ich bei virtuellen Assistenten, die im Ausland (außerhalb der EU) leben beachten?

2 Personen fragen sich das

Ich bin dabei einen virtuellen "Executive Assistant" einzustellen und frage mich was ich bei Sozialabgaben zu beachten muss. Die Person wohnt außerhalb der EU (zum Beispiel USA, Canada, usw) und ist selbstständig, also hat ihr eigenes Unternehmen angemeldet.

Gibt es auch noch etwas wegen Scheinselbstständigkeit für mich zu beachten oder ist das dann über das jeweilige Land geregelt, in dem sie leben? Im Moment weiß ich noch nicht ob sie auch andere Kunden haben werden oder nur für mich arbeiten.

Jan Keck
Jan Keck
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Person stellt dir eine Rechnung aus dem Ausland ? Da musst du nichts beachten. Vermutlich geht das ja auch über eine Agentur, da musst du dann erst recht nichts beachten. Du stellst die Person ja auch nicht ein, sondern beanspruchst lediglich die Dienstleistung.

Christian Scheid
Christian Scheid
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