Eine Modernisierung des FernUSG kann für dich als Selbstständige/r mehrere Szenarien eröffnen. Im ungünstigsten Fall passt der Gesetzgeber das Gesetz lediglich an die bisherige Rechtsprechung an oder verschärft es sogar. Weit sinnvoller wäre jedoch eine grundlegende Neugestaltung, die Verbraucher/innen schützt und gleichzeitig dir als Anbieter/in mehr unternehmerische Freiheit lässt.
Denkbar sind zum Beispiel:
- Klarere Abgrenzung des Geltungsbereichs: Pflichtverfahren nur für berufliche oder staatliche Abschlüsse, während andere Programme ein freiwilliges oder erleichtertes Zulassungsverfahren durchlaufen.
- Moderne Interpretation: Videocalls und individuelle Begleitung werden ausdrücklich erlaubt, Lern- und Erfolgskontrollen werden differenzierter behandelt.
- Neue Rechtsfolgen: Verträge ohne Zulassung sind nicht automatisch nichtig, sondern können von Teilnehmer/innen lediglich für die Zukunft gekündigt werden.
So könnte ein modernes Gesetz Rechtssicherheit schaffen, ohne dein Geschäftsmodell zu blockieren. Gleichzeitig würde es das Zulassungsverfahren vereinfachen, beschleunigen und günstiger machen. Für dich bedeutet das: weniger Risiko, mehr Gestaltungsfreiheit und die Chance, ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell aufzubauen, gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen.
Hinweis: Die Inhalte sind nach bestem Wissen zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit.
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