Hallo Antje, ich verstehe deine Frage nicht.
Wenn zwei oder mehr Unternehmer als Bietergemeinschaft das Angebot abgegeben haben, dann sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Vertragspartner des Auftragsgebers sind dann eben nicht die einzelnen Gesellschafter der GbR sondern die GbR selbst. Der Spezialfall der GbR ist die Arbeitsgemeinschaft, die nur für ein bestimmtes Projekt zusammen kommt.
Viel Erfolg
Welche Erfahrungen habt ihr mit Bietergemeinschaften? Regelt man die Absprachen vertraglich?
1 Person fragt sich das
Wenn eine Ausschreibung als Bietergemeinschaft gewonnen wird, aber der Auftraggeber nur einen Vertragspartner akzeptiert. Wie sollte die Bietergemeinschaft sich dann untereinander organisieren / absichern? Schon vertraglich, oder? Und wie würdet ihr da vorgehen, gibt es Vorlagen?